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   BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R   

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BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R (https://dejure.org/1999,4091)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R (https://dejure.org/1999,4091)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R (https://dejure.org/1999,4091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Winterbauförderung - Umlagepflicht - Bauwerk - Bauleistung - Baugewerbe - Förderungsfähigkeit - Isolierarbeiten - Abdichtung - Dämmung - Isolierung - Kunststoffdichtungsbahnen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umlage - Wintergeld - Produktive Winterbauförderung - Winterbau-Umlage - Umlage - Winterbauförderung - Heranziehung - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Abdichtungen

  • Judicialis

    BaubetrV § 1 Abs 2 Nr 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleistungen für die Winterbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Bei den von der Klägerin durchgeführten Isolierungsarbeiten durch Verlegung und Verschweißung von Folienbahnen handelt es sich um Arbeiten am erdverbundenen Bauwerk und damit um Bauleistungen iS der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 4670 § 2 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 75 Nrn 7 und 8; BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).

    Der Senat vermag dennoch nicht abschließend über die Umlagepflicht der Klägerin zu entscheiden, weil das LSG keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Klägerin zu einer abgrenzbaren Gruppe des Baugewerbes gehört, die wegen mangelnder Förderungsfähigkeit nicht in die Umlagepflicht einzubeziehen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; vgl auch § 1 Abs. 5 BaubetrV idF der VO vom 13. Dezember 1996, BGBl I 1954).

  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Das BAG hat in seinem unveröffentlichten Urteil vom 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 - in Auslegung der insoweit partiell gleichlautenden Regelung des § 1 Abs. 2 Abschn V Nr. 8 VTV (jetzt: Nr. 9) ausgeführt, daß Tiefgaragen-, Balkon- und Feuchtraumisolierungen Isolierarbeiten iS der fraglichen Vorschrift seien.

    Sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung zu den der BauBetrV entsprechenden Tarifverträgen der Bauwirtschaft, denn das BAG hat in seinem Urteil vom 22. Juni 1994 - 10 AZR 656/93 - sog "Feuchtraumisolierungen" ausdrücklich den hier fraglichen Dämm-(Isolier-)Arbeiten zugeordnet.

  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 3/97

    Umlage für die Produktive Winterbauförderung, Auslegung der Tatbestände des § 1

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Einzubeziehen sind, da die Feststellung mit Wirkung für die Zukunft erfolgte, alle bis zur Entscheidung ergangenen Rechtsänderungen (BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21; SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob der Rechtsprechung des 10. Senats des BSG zu folgen ist, wonach ein Betrieb des Baugewerbes nur dann zur Umlage für die produktive Winterbauförderung herangezogen werden kann, wenn er einem der in § 1 Abs. 2 - 4 der BaubetrV einzeln aufgeführten Zweige der Bauwirtschaft zugehört (BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; s aber auch BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8).

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 6/98 R

    Arbeitgeber des Baugewerbes - Baubetrieb - Bauleistung - Transportbeton -

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Einzubeziehen sind, da die Feststellung mit Wirkung für die Zukunft erfolgte, alle bis zur Entscheidung ergangenen Rechtsänderungen (BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21; SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).

    Bei den von der Klägerin durchgeführten Isolierungsarbeiten durch Verlegung und Verschweißung von Folienbahnen handelt es sich um Arbeiten am erdverbundenen Bauwerk und damit um Bauleistungen iS der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 4670 § 2 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 75 Nrn 7 und 8; BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Von daher sei hier insbesondere das Urteil des BAG vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - von Bedeutung, in dem sich das Gericht in Bezug auf die säure- und laugenbeständige Beschichtung von aus Beton bestehenden Tanks, Becken und Teilen von Kläranlagen zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gewässern in Erfüllung von Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes geäußert habe.

    Die von der Klägerin verlegten Folien dienen - ebenso wie Beschichtungen zur Vermeidung von Verunreinigungen der Gewässer (vgl BAGE 85, 81 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge Maler) - der Herstellung und Sicherung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des jeweiligen Bauwerks und sind deshalb baugewerbliche Tätigkeiten.

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Einzubeziehen sind, da die Feststellung mit Wirkung für die Zukunft erfolgte, alle bis zur Entscheidung ergangenen Rechtsänderungen (BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21; SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).

    Da die BaubetrV nach der Ermächtigungsnorm des § 76 Abs. 2 Satz 4 AFG nach Möglichkeit den fachlichen Geltungsbereich tariflicher Regelungen berücksichtigen soll, ist sie in Zweifelsfällen unter Heranziehung der Tarifverträge für das Baugewerbe und des jeweiligen Erklärungswillens der Tarifvertragsparteien auszulegen (BSGE 61, 203 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; SozR 3-4100 § 186a Nrn 3, 7 und 8).

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 17/79

    Betrieb des Baugewerbes - Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Baugewerbe

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Erfaßt werden nicht nur die Erstellung des Rohbaus, sondern auch alle weiteren Arbeiten, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung des Bauwerks erforderlich sind, dienen der Herstellung oder Instandsetzung des Bauwerks (vgl BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8 mwN).

    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob der Rechtsprechung des 10. Senats des BSG zu folgen ist, wonach ein Betrieb des Baugewerbes nur dann zur Umlage für die produktive Winterbauförderung herangezogen werden kann, wenn er einem der in § 1 Abs. 2 - 4 der BaubetrV einzeln aufgeführten Zweige der Bauwirtschaft zugehört (BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 8; s aber auch BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8).

  • BSG, 27.11.1985 - 10 RAr 18/84
    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Denn auch Anlagen, die nur mit "natürlichen Mitteln" hergestellt werden, sind als Bauwerke anzusehen, da sie zu bestimmten Zwecken hergestellt werden und nicht als natürliche Bestandteile der Landschaft angesehen werden können (vgl BSG Urteil vom 27. November 1985 - 10 RAr 18/84 -).
  • LAG Hessen, 04.01.1991 - 15 Sa 122/90
    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Dies wird bestätigt durch das hier in erster Linie einschlägige Berufsbild des Isoliermonteurs, zu dessen Aufgabe das Herstellen von Dämmungen und Sperrungen gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Feuchtigkeit gehört (§ 20 Nr. 5 der VO über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. Mai 1974, BGBl I 1073; Blätter zur Berufskunde 1-II C 202 S 17 - Stand März 1995 - vgl auch Urteil des LAG Frankfurt am Main vom 4. April 1991 - 15 Sa 122/90 -).
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

    Auszug aus BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R
    Bei den von der Klägerin durchgeführten Isolierungsarbeiten durch Verlegung und Verschweißung von Folienbahnen handelt es sich um Arbeiten am erdverbundenen Bauwerk und damit um Bauleistungen iS der Rechtsprechung des BSG (vgl BSG SozR 4670 § 2 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 75 Nrn 7 und 8; BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 6/98 R -).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von

    Dies kann auch hinsichtlich der Aushubarbeiten - entgegen dem Vortrag der Revision - nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, da der Begriff der "Bauleistung" umfassend ist und zu den Bauleistungen deshalb alle Arbeiten zählen, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind (BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8; Urteil des Senats vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R - mwN).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    Allerdings ist auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Juni 1999 (- B 11/10 AL 7/98 - EzS 150/80) hinzuweisen, wonach es sich bei Isolierungsarbeiten durch Verlegung und Verschweißung von Folienbahnen um Bauleistungen iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts handele.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 3/06

    Arbeitslosenversicherung

    Lediglich Arbeiten, die nicht herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet wurden, sollen ausgeschlossen bleiben (vgl. BT-Drucks. 6/2689, S. 11; BSG, Urteil v. 24.06.1999, B 11/10 AL 7/98 R, EzS 150/80).

    Dabei ist der Begriff der "Dämmung" keineswegs nur im Sinne eines Schutzes vor äußeren Einflüssen zu verstehen (so bereits BSG, Urteil v. 24.06.1999, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - L 12 AL 52/98

    Arbeitslosenversicherung

    Auch diese Arbeiten dienen der Herstellung oder Instandsetzung des Bauwerks (vgl. BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8 mit weiteren Nachweisen; BSG vom 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R).

    Es kommt nur darauf an, ob der Kläger selbst zu dieser abgrenzbaren Gruppe des Baugewerbes gehört, die wegen mangelnder Förderungsfähigkeit nicht in die Umlagepflicht einzubeziehen ist (vgl. BSG vom 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R -).

  • LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06

    Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage

    Der Begriff der "Bauleistungen" ist dabei nach den Motiven des Gesetzgebers umfassend zu verstehen; lediglich Arbeiten, die nicht herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet werden, sollten ausgeschlossen bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - L 12 AL 71/98

    Arbeitslosenversicherung

    Erfaßt werden nicht nur die Erstellung des Rohbaus, sondern auch alle weiteren Arbeiten, die zur bestimmungsmäßigen Benutzung des Bauwerks erforderlich sind, dienen der Herstellung oder Instandsetzung des Bauwerks (vgl. BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8 mit weiteren Nachweisen; BSG vom 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 3 Ss 159/00

    Arbeitnehmer-Entsendegesetz - ausländischer Verleiher - Meldepflicht -

    Nach den Motiven des Gesetzgebers ist der Begriff der "Bauleistung" umfassend zu verstehen, ausgeschlossen werden sollten lediglich solche Arbeiten, die nicht herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet werden (BT-Drucks. 6/2689 S. 11; BSG, Beschluss vom 24.06.1999, B 11/10 AL 7/98 R, abgedruckt in: DBIR 4519a, AFG/§ 75; vgl. auch z.B. § 2 Nr. 7 BaubetriebsVO).
  • LSG Bayern, 11.03.2004 - L 9 AL 239/00

    Pflicht zur Entrichtung einer Winterbauumlage; Witterungsunabhängigkeit von

    Betriebe, mögen sie auch, ggf. im Gleichklang mit dem Tarifvertragsrecht, ihrem Gegenstand nach unter § 1 Abs. 2 bis 4 der Baubetriebe-Verordnung fallen, sind nicht förderungsfähig, wenn sie keine Bauleistungen im Sinne der allgemein in § 75 Abs. 1 AFG gegebenen Definition erbringen (BSG vom 09.12.1997 SozR 3-4100 § 186a Nr. 8, vom 24.06.1999, Az.: B 11/10 AL 7/98 RS.5, s. auch die Verweisung in § 1 Abs. 1 der Baubetriebe-Verordnung in der Fassung vom 28.10.1980); desgleichen nicht Betriebe, die ihrem Gegenstand nach zu einer abgrenzbaren und nennenswerten Gruppe von Betrieben gehören, deren Einbeziehung in die Winterbauförderung die Bautätigkeit in der Schlechtwetterzeit nicht entsprechend der Zielsetzung des § 76 Abs. 2 Satz 2 AFG voraussichtlich belebt (BSG seit dem Urteil vom 17.07.1979 SozR 4100 § 186 a Nr. 7, s.a. § 1 Abs. 5 der Baubetriebe-Verordnung in der Fassung vom 13.12.1996, Bundesgesetzblatt I Seite 1954).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - L 12 AL 165/98

    Arbeitslosenversicherung

    Es kommt nur darauf an, ob der Kläger selbst zu dieser abgrenzbaren Gruppe des Baugewerbes gehört, die wegen mangelnder Förderungsfähigkeit nicht in die Umlagepflicht einzubeziehen ist (vgl. BSG vom 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R -).
  • SG Dresden, 20.10.2022 - S 5 AL 466/17
    Erfasst werden alle Arbeiten, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind (BSG, Urteil v. 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R, juris, Rn. 16), z. B. daher auch Dämm- und Isolierarbeiten, das Anbringen von Folien oder Beschichtungen (BSG, Urteil v. 24.06.1999 - B 11/10 Al 7/98 R, juris, Rn. 16), die Herstellung und das Zusammenfügen von Fertigbauteilen (BSG, Urteil v. 17.07.1979 - 12 RAr 6/78, juris, Rn. 9 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2003 - L 7 AL 362/01
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