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   BSG, 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87   

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BSG, 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 (https://dejure.org/1989,21980)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 (https://dejure.org/1989,21980)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 (https://dejure.org/1989,21980)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Nach § 112 Abs. 7 AFG, der wegen der Verweisung des § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 AFG aF auf die hier geregelten Rechtsfolgen anzuwenden ist (vgl BSGE 64, 174, 175 = SozR 4100 § 112 Nr. 42 mwN), ist von dem am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Arbeitslosen (§ 129 AFG) maßgeblichen tariflichen oder mangels einer tariflichen Regelung von dem ortsüblichen Arbeitsentgelt derjenigen Beschäftigung auszugehen, für die der Arbeitslose nach seinem Lebensalter und seiner Leistungsfähigkeit unter billiger Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Betracht kommt.

    Ausgangspunkt für die Bestimmung des erzielbaren Einkommens ist zunächst die Feststellung, für welche Beschäftigung die Klägerin in Betracht kam (BSGE 64, 174, 175 = SozR aaO; BSG DBlR Nr. 2786a zu § 44 AFG).

    Die Frage des erzielbaren Arbeitsentgelts, auf die es im Rahmen dieser Vorschrift ankommt, steht in unlösbarem Zusammenhang mit den Fragen, für welche Beschäftigung der Arbeitslose der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht (§ 100 Abs. 1, § 103 AFG) und auf welche Beschäftigungen sich die Vermittlungsbemühungen der Beklagten, die grundsätzlich Vorrang vor der Gewährung von Leistungen haben (§ 5 AFG), erstrecken (BSGE 64, 174, 176 = SozR aaO).

    Kommt die Klägerin demnach sowohl für eine Beschäftigung als Verwaltungsangestellte nach BAT Vgr VII, als Lektorin und als Lehrerin an privaten Sprachschulen für Erwachsene in Betracht, so ist nach dem sogenannten Günstigkeitsprinzip von der Beschäftigung mit dem höchsten Arbeitsentgelt auszugehen (BSGE 64, 174, 177 = SozR aaO; Gagel, aaO, § 112 Anm 222 und 389; Eckert aaO § 112 RdNrn 60 und 73; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 112 RdNr 44).

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 29/88

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Förderungsfähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    BSGE 44, 54, 60 = SozR aaO Nr. 16; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 29/88 -).
  • BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75

    Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    BSGE 44, 54, 60 = SozR aaO Nr. 16; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 29/88 -).
  • BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 84/83

    Arbeitsentgelt - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    § 112 Abs. 7 AFG stellt nicht auf die Tätigkeit ab, in die eine Vermittlung am leichtesten und bequemsten erfolgen oder für die am wahrscheinlichsten ein Arbeitsplatz erlangt werden kann (vgl BSG SozR 4100 § 136 Nr. 3; Gagel, AFG, § 112 Anm 389).
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz -

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Allein die - von der Beklagten angenommene - Unterhaltsfähigkeit des Vaters rechtfertigt nicht die Fiktion eines Unterhaltsanspruches gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG (BSGE 64, 47, 52 = SozR 4100 § 138 Nr. 22; BSGE 64, 52, 58 f = SozR aaO Nr. 23).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Vielmehr ist nach gefestigter Rechtsprechung die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen, wobei grundsätzlich gegebenenfalls auch solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, auf die die Beteiligten bislang nicht aufmerksam geworden sind (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; BSG aaO § 136 Nrn 5 und 7; BSG-Urteile vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 58/88 und vom 16. August 1989 - 7 RAr 136/88; vgl auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 131/88).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    zur Tatsachenfeststellung (vgl hierzu im einzelnen BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88

    Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Vielmehr ist nach gefestigter Rechtsprechung die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen, wobei grundsätzlich gegebenenfalls auch solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, auf die die Beteiligten bislang nicht aufmerksam geworden sind (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; BSG aaO § 136 Nrn 5 und 7; BSG-Urteile vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 58/88 und vom 16. August 1989 - 7 RAr 136/88; vgl auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 131/88).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 131/88

    Subjektive Verfügbarkeit Arbeitsloser

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Vielmehr ist nach gefestigter Rechtsprechung die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen, wobei grundsätzlich gegebenenfalls auch solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, auf die die Beteiligten bislang nicht aufmerksam geworden sind (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; BSG aaO § 136 Nrn 5 und 7; BSG-Urteile vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 58/88 und vom 16. August 1989 - 7 RAr 136/88; vgl auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 131/88).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Zu Recht hat das LSG gemäß § 96 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) auch über sie entschieden (vgl BSGE 27, 146, 148 f = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG).
  • BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87

    Beamtenstellung - Aufgabe - Arbeitslosigkeit - Gelegenheitsarbeit - Vater -

  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 136/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Notwendigkeit von Feststellungen

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75

    Zur Frage, ob persönliche Leistungszulagen auf das Unterhaltsgeld anrechenbar

  • BSG, 30.04.1958 - 10 RV 999/56

    Berufungszurückweisung des LSG bei MdE-Sachen - reformatio in peius - Gebot der

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Zudem fehlen tatsächliche Feststellungen des LSG, die eine Beurteilung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" ermöglichen; zu diesem Rechtsbegriff hat das BSG bereits ausgeführt, es sei darauf abzustellen, ob der Arbeitslose eine realistische Chance habe, das Arbeitsentgelt zu verdienen; dies setze voraus, daß auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt Arbeitsplätze für die entsprechende Beschäftigung in nennenswertem Umfang vorhanden seien (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 -, DBlR Nr. 3574a zu § 112 AFG).

    Bei der Bestimmung des erzielbaren Arbeitsentgelts wird das LSG zudem gegebenenfalls zu ermitteln haben, ob und für welche zweite beitragspflichtige Beschäftigung des Klägers auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt Arbeitsplätze in nennenswertem Umfang vorhanden waren (vgl BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 -, DBlR Nr. 3574a zu § 112 AFG), und zwar in Form von Teilzeitarbeitsplätzen für Männer (vgl hierzu BSGE 67, 276, 277 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Es handelt sich insoweit um eine Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - ), welche im gerichtlichen Verfahren als Feststellung einer hypothetischen Tatsache voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - L 14 AL 202/15

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt

    Die Arbeitsverwaltung betrifft hier eine im gerichtlichen Verfahren in vollem Umfang überprüfbare Prognoseentscheidung (BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Bei der Entscheidung, welche berufliche Qualifikation für die Beschäftigung erforderlich ist, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die zunächst von der Arbeitsverwaltung getroffen wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 10 AL 94/98

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Zugrundelegung fiktiven

    Nach der Rechtsprechung des BSG war ferner zu beachten, dass eine Beschäftigung, in die der Kläger nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes voraussichtlich nicht oder nur in Ausnahmefällen vermittelt werden konnte - hierzu gehört zB die sofortige Einstellung als Expansionsleiter - außer Betracht bleiben muss (BSG vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87; Heuer in Hennig/Kühl/Heuer in Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 112 RdNr 45).
  • LSG Bayern, 01.07.2004 - L 10 AL 13/00

    Bemessungsgrundlage für Arbeitslosengeldanspruch; Fiktives Arbeitsentgelt auf der

    Ferner war zu beachten, dass eine Beschäftigung, in die der Kläger nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nicht oder nur in Ausnahmefällen vermittelt werden konnte, außer Betracht zu bleiben hatte (BSG Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87; Heuer in Hennig/Kühl/Heuer, AFG, § 112 RdNr 45).
  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 90/10
    Es handelt sich insoweit um eine Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - ), welche im gerichtlichen Verfahren als Feststellung einer hypothetischen Tatsache voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • SG Berlin, 25.09.2015 - S 62 AL 2918/13

    Gewährung von höherem Arbeitslosengeld (Alg) unter Berücksichtigung eines

    Die Arbeitsverwaltung betrifft hier eine im gerichtlichen Verfahren in vollem Umfang überprüfbare Prognoseentscheidung (BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11/7 RAr 63/87 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 18 AL 96/11
    Die dergestalt von der Beklagten zu treffende Prognoseentscheidung (vgl BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - juris) ist im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar (vgl BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1AL 90/10
    Es handelt sich insoweit um eine Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - ), welche im gerichtlichen Verfahren als Feststellung einer hypothetischen Tatsache voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 47).
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