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   AG Berlin-Mitte, 27.11.2007 - 111 C 3246/06   

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https://dejure.org/2007,28663
AG Berlin-Mitte, 27.11.2007 - 111 C 3246/06 (https://dejure.org/2007,28663)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 27.11.2007 - 111 C 3246/06 (https://dejure.org/2007,28663)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 27. November 2007 - 111 C 3246/06 (https://dejure.org/2007,28663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 529
  • NZV 2008, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Hagen, 29.09.2004 - 140 C 249/04

    Streit um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall hinsichtlich

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 27.11.2007 - 111 C 3246/06
    Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot, den Geschädigten, der fiktiv abrechnet, besser zu stellen, als denjenigen, der konkret abrechnet (AG Hagen, Urteil vom 29.09.2004 - 140 C 249/04-Juris).
  • AG Leipzig, 01.10.2015 - 110 C 1850/15
    Schon die Änderung des § 249 Abs, 2 BGB durch das Schadensrechtsänderungsgesetz vom 01.08.2002 zeigt, dass eine fiktive Abrechnung anderer Schadenspositionen als der Umsatzsteuer nicht ausgeschlossen sein soll, denn der Gesetzgeber hat nur diese von der fiktiven Abrechnung ausgenommen (AG Berlin-Mitte, NJW 2008, S. 529/530).

    Bei dieser Argumentation handelt es sich um einen Zirkelschluss, da bei der fiktiven Abrechnung noch gar nicht feststeht, ob Verbringungskosten nicht anfallen (AG Berlin-Mitte, NJW 2008, S. 529/530).

  • AG Trier, 19.02.2010 - 32 C 500/09
    Unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 22.4.2005 - 32 C 679/05; Urteil vom 21.7.2006 - 32 C 10/06) vertritt das erkennende Gericht seit dem Urteil vom 8.8.2008 - 32 C 329/08 - ( ebenso: Urteil vom 16.1.2009 - 32 C 658/08 ) im Anschluss an die Urteile des Amtsgerichts Bielefeld ( Schaden-Praxis 2002, 349), das Amtsgericht Saarbrücken ( Schaden-Praxis 2005, 238 ), des Amtsgerichts Aachen ( Schaden-Praxis 2006, 12), des Amtsgerichts Hagen ( Urt. vom 26.1.2006 - 19 C 340/05 ) und des Amtsgerichts Berlin - Mitte ( NJW 2008, 529 ) jetzt die Auffassung, dass im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung auch die Verbringungskosten erstattungsfähig sind.

    Mit dem Amtsgericht Berlin-Mitte ( NJW 2008, 529 ) ist insbesondere davon auszugehen, dass sich gegen die fiktive Abrechnung nicht einwenden lässt, der Geschädigte könne nur Ersatz dessen verlangen, was bei einer Reparatur auch tatsächlich anfalle.

  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

    Die Abteilung schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des Kammergerichts in dem Urteil vom 19.9.2007 - 22 U 20024/06 - an (vgl. auch Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 27.11.2007 - 111 C 3246/06 -).
  • AG Berlin-Mitte, 22.01.2018 - 115 C 3062/17
    Diese sind zwar auch beifiktiver Schadensberechnung zu ersetzen, aber nur dann, wenn sie in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären (KG v. 10.9.07 - 22 U 224/06; OLG Düsseldorf v. 16.6.08 - 1 U 246/07; AG Mitte v. 27.11.07 - 111 C 3246/06).
  • AG Wiesbaden, 06.03.2009 - 93 C 537/08
    Soweit in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei den Ersatzteilzuschlägen lediglich um mögliche, nicht aber um notwendige Repara­turkosten, deren Notwendigkeit sich erst bei tatsächlicher Durchführung einer Reparatur ergebe, kann dem im Hinblick auf den bereits dargelegten, vom BGH vertretenen abs­trakten Schadensbegriff im Rahmen einer fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht gefolgt werden (so auch statt weiterer AG Wiesbaden Urteil vom 30.11.2006, Az.: 92 C 3811/06; AG Berlin-Mitte Urteil vom 27.11.2007, Az.: 111 C 3246/06; AG Frank­furt/M. Urteil vom 15.02.2008, Az.: 31 C 2529/07).
  • AG Wiesbaden, 26.08.2009 - 93 C 2667/09
    Soweit in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten wird, es handele sich bei den Ersatzteilzuschlägen lediglich um mögliche, nicht aber um notwendige Reparaturkosten, deren Notwendigkeit sich erst bei tatsächlicher Durchführung einer Reparatur ergebe, kann dem im Hinblick auf den bereits dargelegten, vom BGH vertretenen abstrakten Schadensbegriff im Rahmen einer fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht gefolgt werden (so auch statt weiterer AG Wiesbaden Urteil vom 30.11.2006, Az,: 92 C 3811/06; AG Berlin-Mitte Urteil vom 27.11.2007, Az.: 111 C 3246/06: AG Frankfurt/M. Urteil vom 15.02.2008, Az.: 31 C 2529/07).
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