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AG Kiel, 20.09.2007 - 116 C 269/07 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Kiel, 20.09.2007 - 116 C 269/07
o Übersteigt der Kfz-Schaden, wie hier, den Wiederbeschaffungswert, sind dem Geschädigten Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeuges liegen, zuzuerkennen, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind, vgl. BGH NJW 2005, 1110.