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   BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R   

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BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R (https://dejure.org/2005,5539)
BSG, Entscheidung vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R (https://dejure.org/2005,5539)
BSG, Entscheidung vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 55/04 R (https://dejure.org/2005,5539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Streitgegenstand - Folgebescheid - Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Herabsetzung wegen Verschlechterung des Leistungsvermögens - erzielbares fiktives Arbeitsentgelt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung eines wöchentlichen Bemessungsentgelts; Berechnung der Höhe von Arbeitslosenhilfe

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 72/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabsetzung des Bemessungsentgelts wegen

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R
    Zwar hat der Senat wegen fehlender Verfahrensrüge im Revisionsverfahren die Folgebescheide nicht zu beachten; jedoch wird das LSG sie nach der Zurückverweisung der Sache in seine Entscheidung einzubeziehen haben, falls nicht der Streitgegenstand vom Kläger bzw von der Beklagten ausdrücklich beschränkt wird (vgl schon BSG vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 72/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Senat folgt der dem Urteil des 7. Senats vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 72/04 R - (zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) zu Grunde liegenden Auffassung, wonach für eine Herabsetzung des Bemessungsentgelts nach § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III auch dann Raum ist, wenn die fragliche Leistungseinschränkung bereits im Zeitpunkt der Bewilligung von Alg vorgelegen hatte.

    Insofern hat sich der 7. Senat in der Entscheidung vom 30. Juni 2005 (aaO) von seiner früheren Rechtsprechung ausdrücklich abgegrenzt und klargestellt, dass eine derartige Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 200 Abs. 2 SGB III weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift gefordert wird.

    Gemessen an dem Zweck der Regelung, die Relation zwischen der Höhe der Lohnersatzleistungen und dem auf dem Arbeitsmarkt erzielbaren Entgelt wieder herzustellen, kann es nicht von Bedeutung sein, zu welchem Zeitpunkt die fragliche Leistungseinschränkung eingetreten ist (BSG vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 72/04 R; vgl auch Spellbrink in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 RdNr 230, 236 ff).

    Auf der Grundlage der Feststellung des Restleistungsvermögens wird das LSG zu ermitteln haben, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Bewilligung von Alhi realistischerweise wöchentlich den Betrag verdienen konnte, der richtigerweise dem Alg-Bezug zuletzt zugrunde gelegen hat (vgl zur Beweislast BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 RdNr 21; hierauf bezieht sich die Abgrenzung durch das Urteil des 7. Senats vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 72/04 R - nicht).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R
    Das BSG habe nunmehr mit Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - entschieden, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III nicht erfüllt seien, wenn die Leistungseinschränkung, die für den Arbeitslosen ein geringeres erzielbares Arbeitsentgelt bedingen würde, bereits bei Entstehung des Alg-Anspruchs gegeben gewesen sei.

    Das LSG habe jedoch auf Grund des Urteils des BSG vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - gefolgert, die angefochtenen Bescheide seien nur dann rechtmäßig, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen spätestens zum Zeitpunkt der Alhi-Bewilligung, nicht jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewilligung von Alg, vorgelegen hätten.

    Die nicht näher begründete gegenteilige Auffassung im Urteil des 7. Senats vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - (= SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) ist jedenfalls für die hier zu beurteilende Fallgestaltung, bei der das zuvor gezahlte Alg (mittelbar) auf das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung zurückzuführen war, nicht heranzuziehen.

    Auf der Grundlage der Feststellung des Restleistungsvermögens wird das LSG zu ermitteln haben, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Bewilligung von Alhi realistischerweise wöchentlich den Betrag verdienen konnte, der richtigerweise dem Alg-Bezug zuletzt zugrunde gelegen hat (vgl zur Beweislast BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 RdNr 21; hierauf bezieht sich die Abgrenzung durch das Urteil des 7. Senats vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 72/04 R - nicht).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R
    Vielmehr tritt die Sperrwirkung der Regelung kraft Gesetzes ein und wird auch durch einen Ablehnungsbescheid des Rentenversicherungsträgers nicht beendet (vgl BSGE 84, 262, 265 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95

    Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R
    Liegen Gründe für eine "Herabbemessung" vor, so wird die Indizfunktion des früher erzielten Arbeitsentgelts bereits bei der erstmaligen Bewilligung von Anschluss-Alhi aufgegeben (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7; SozR 3-4100 § 136 Nr. 6).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R
    Liegen Gründe für eine "Herabbemessung" vor, so wird die Indizfunktion des früher erzielten Arbeitsentgelts bereits bei der erstmaligen Bewilligung von Anschluss-Alhi aufgegeben (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 7; SozR 3-4100 § 136 Nr. 6).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Die Klägerin wendet sich also mit ihrer Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) sowohl gegen die von der Beklagten verfügte Aufhebung der Bewilligung ab dem 18.1.1999 als auch gegen die spätere Aufhebung ab dem 1.3.1998 (bis einschließlich 1.2.1999), die von der Beklagten geltend gemachte Erstattung betreffend den Zeitraum vom 1.3.1998 bis einschließlich 17.1.1999 und zudem die Nichtzahlung von Alg im Zeitraum vom 18.1.1999 bis 1.2.1999 (zur Möglichkeit der Beschränkung des Streitgegenstands vgl BSG, Urteil vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R) .
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Der ebenfalls für die Arbeitsförderung zuständige 11. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 55/04 R).
  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 236/10

    Endscheidungszeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung

    Die Rechtsprechung des 14. Senats bzw. des früher des 11b- oder 7b-Senats (siehe dazu Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 40 Rdnr. 119 mwN, so zur Arbeitslosenhilfe u.a. die Urteile des BSG vom 17.11.2005, Az.: B 11a/11 AL 55/04 R und vom 30.06.2005, Az.: B 7a/7 AL 72/04 R später: Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az.: B 14 AS 64/07 R und vom 18.02.2010, Az.: B 14 AS 73/08 R, für die Sozialhilfe: Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R) erlaubt zwar eine Entscheidung über Teilleistungen, wenn es z.B. um Kosten der Unterkunft geht.
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 25/10

    Leistung der Grundsicherung im Alter - maßgebliche Beurteilungszeitpunkt der

    Die Rechtsprechung des 14. Senats bzw. früher des 11b- oder 7b-Senats (siehe dazu Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 40 RdNr. 119 mwN, so zur Arbeitslosenhilfe u.a. die Urteile des BSG vom 17.11.2005, Az: B 11a/11 AL 55/04 R und vom 30.06.2005, Az: B 7a/7 AL 72/04 R später: Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az: B 14 AS 64/07 R und vom 18.02.2010, Az: B 14 AS 73/08 R, für die Sozialhilfe: Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R) erlaubt allerdings eine Entscheidung über Teilleistungen, wenn es um Kosten der Unterkunft geht.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 13 AS 1420/06

    Arbeitslosengeld II - sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit von § 96 Abs

    § 96 Abs. 1 SGG ist vorliegend aber entsprechend anwendbar, da es sich bei den Bescheiden vom 25. Mai 2005 und 18. November 2005 um Folgebescheide mit Wirkung für einen weiteren Zeitraum im Rahmen eines sozialrechtlichen Dauerrechtsverhältnisses handelt und sich der Bescheidempfänger aus den gleichen Gründen wie gegen den Erstbescheid auch gegen jene Bescheide wendet (vgl. etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 26. März 1998 - Az.: B 11 AL 11/98 B - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 55/04 R - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 489/04

    Herabsetzung des Bemessungsentgelts nach § 200 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes

    Dieser Rechtsprechung hat sich der ebenfalls für die Arbeitsförderung zuständige 11. Senat des BSG angeschlossen (BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 55/04 R).
  • SG Konstanz, 03.05.2006 - S 9 AS 2353/05

    Weiterbewilligungsbescheide über Sozialleistungen für einen Folgezeitraum als

    Eine in der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BSG v. 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R - und (zurückhaltend) BSG v. 13.12.2005 -B 1 KR 21/04 R - einerseits sowie BSG v. 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R - andererseits) mitunter erwogene analoge Anwendung des § 96 SGG auf Bescheide, mit denen Sozialleistungen für einen Folgezeitraum weiterbewilligt werden, wenn in Bezug auf diese dieselben Rechtsfragen streitig sind, kommt nach Überzeugung der Kammer im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende schon grundsätzlich, jedenfalls aber im vorliegenden Fall nicht in Betracht.
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