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OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1996 - 12 A 11132/95 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.12.1994 - 1 K 5461/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1996 - 12 A 11132/95
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1996 - 12 A 11132/95
Zudem hat das Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung die Funktion, Vorschriften auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht überprüfbaren, willkürlichen Handlung eröffnen (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -).
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein …
BVerwG 8 C 30.96 OVG 12 A 11132/95. - OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10539/16
Fiktion der Einhaltung eines wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerts; …
Darin unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung - neben zwischenzeitlich erfolgter Änderungen des Abwasserabgabegesetzes - entscheidend von derjenigen, die dem Urteil des früher zuständigen 12. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1996 (- 12 A 11132/95.OVG -, esovgrp) zugrunde lag. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1999 - 12 A 13126/96
Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; Abgabesatzreduzierung; Allgemein …
Wie das Bundesverwaltungsgericht nämlich in Bestätigung der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Mai 1996 - 12 A 11132/95.OVG -) ausgeführt hat, ist es nicht zu beanstanden, wenn hinsichtlich der Schadstoffe Phosphor und Stickstoff als allgemein anerkannte Regeln der Technik die Durchführung einer ordnungsgemäßen biologischen Grundreinigung und damit ein Verfahren und nicht ein konkreter Grenzwert angesehen wird.