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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95 (https://dejure.org/1996,12324)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.1996 - 12 A 13130/95 (https://dejure.org/1996,12324)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 12 A 13130/95 (https://dejure.org/1996,12324)
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Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 9 K 561/95
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71

    Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Auf Veranlassung ergeht demnach eine Amtshandlung außer in den Fällen der formellen Antragstellung - z.B. in einem Genehmigungsverfahren - auch dann, wenn bei der Behörde auf andere Weise - sei es durch mündliche Vorstellungen oder Übersendung von Unterlagen - ein Arbeitsvorgang in Gang gesetzt wird (Bender, Praxis der Gemeindeverwaltung, Landesausgabe Rheinland-Pfalz, E 4 b Rh-Pf, LGebG, § 13, Anm. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Mai 1990 - 6 A 163/88 - NVwZ-RR 1990, 664 und Urteil vom 22. April 1970 - IV OVG A 151/69 - DÖV 1972, 724).

    Im Fall der Auswahl zwischen Veranlasser und Begünstigtem ist hierbei zunächst der Veranlasser als sachnäherer und als derjenige, der unmittelbar mit der Behörde in Kontakt tritt, heranzuziehen (Beucher, aaO; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972 - VII C 48.71 - DÖV 1972, 724).

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Wesentliches Kriterium für die Feststellung der Eigenschaft als gebührenrechtlicher Veranlasser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, da die Amtshandlung nicht willentlich herbeigeführt werden muß, in wessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, BVerwGE 91, 109, 119).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Aus dem Wesen und Begriff der Gebühr folgt damit jedoch nicht, daß eine Gebühr nur erhoben werden darf, wenn das persönliche Interesse des einzelnen am Ergehen der Amtshandlung das öffentliche Interesse hieran überwiegt (BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 1961 - VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214, 219).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94

    Grundrechte - Berufsausübungsfreiheit - Eingriff - Gesetzliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Der öbVI übt einen staatlich gebundenen Beruf aus (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 11.94 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 6 A 163/88

    Kostentragung für Liegenschaftsvermessung;; Gebührenschuldner; Gesamtschuldner;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Auf Veranlassung ergeht demnach eine Amtshandlung außer in den Fällen der formellen Antragstellung - z.B. in einem Genehmigungsverfahren - auch dann, wenn bei der Behörde auf andere Weise - sei es durch mündliche Vorstellungen oder Übersendung von Unterlagen - ein Arbeitsvorgang in Gang gesetzt wird (Bender, Praxis der Gemeindeverwaltung, Landesausgabe Rheinland-Pfalz, E 4 b Rh-Pf, LGebG, § 13, Anm. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Mai 1990 - 6 A 163/88 - NVwZ-RR 1990, 664 und Urteil vom 22. April 1970 - IV OVG A 151/69 - DÖV 1972, 724).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1991 - 6 A 10189/91

    Fachaufsichtliche Maßnahmen; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.1996 - 12 A 13130/95
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist er auch Kostenschuldner der geforderten Gebühr (so wohl auch OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. Juli 1991 - 6 A 10189/91.OVG - ohne Begründung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2003 - 12 A 10918/03

    Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht,

    Er wird nur im öffentlichen Interesse und nicht in seinem eigenen, privaten Pflichtenkreis tätig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25.07.1996 - 12 A 13130/95.OVG - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Veranlasserbegriff).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 25. Juli 1996 - 12 A 13130/95.OVG - vertrat das Landesamt die Auffassung, der Kläger sei gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Landesgebührengesetzes (LGebG) als Veranlasser der Amtshandlung zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.

    Aufgrund dieser den Veranlasserbegriff einschränkenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hält der Senat an seiner in der Entscheidung vom 25. Juli 1996 (- 12 A 13130/95.OVG -) vertretenen Auffassung nicht länger fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.1988 - 10 S 2707/86 - VBlBW 1989, 68 und hierzu BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - Altöluntersuchung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 26 = BVerwGE 85, 300); Veranlasser ist also nicht schon, wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (so auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.1983 - 5 S 2339/82 - VBlBW 1985, 226; ebenso wohl auch OVG Rhld-Pf., Urt. v. 25.07.1996 - 12 A 13130/95 -), wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen die Behörde tätig wird.
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