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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1992 - 12 A 2675/88 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - 12 A 2675/88 (https://dejure.org/1992,15016)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regelmäßige Arbeitszeit; Feuerwehrbeamter; Wechselschichten; Tagesdienst
Verfahrensgang
- VG Minden, 21.09.1988 - 4 K 2541/86
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1992 - 12 A 2675/88
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - 1 A 2426/02
Gewährung von Mehrarbeitsvergütung an Feuerwehrbeamte; Voraussetzungen der …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1992 - 12 A 2675/88 -, RiA 1992, 209; ferner Urteil vom 5. August 1998 - 12 A 3011/95 -, RiA 2000, 147, wo u. a. ausgeführt wird, dass auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 EZulV a. F. (jetzt: § 20 EZulV) mit Blick auf die gegenüber dieser Vorschrift andere Zielsetzung des § 1 Abs. 1 AZVOFeu keine andere Betrachtung gebot. - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94
Zum Dienst in Wechselschicht bei gegenseitiger Ablösung in 24-Stundenschichten; …
Charakteristisches Merkmal einer Wechselschicht ist demnach, daß die tägliche Arbeitszeit in bestimmten Zeiträumen wechselt, die Bediensteten also ganz oder teilweise nicht zur selben Zeit arbeiten, sondern ihr Arbeitspensum unter gegenseitiger Ablösung dergestalt erledigen, daß abwechselnd der eine Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfrei ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.1.1992, RiA 1992, 209). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1995 - 12 A 2546/93
Kreisleitstelle; Feuerwehr; Arbeitsleistung; Mehrarbeit; Mehrarbeitszeitvergütung
Auch ein Dienst in Schichten, die den ganzen 24-Stunden-Tag umfassen, ist Dienst in Wechselschichten (wie Senatsurteil vom 30.01.1992 - 12 A 2675/88 -, RiA 1992, 209).