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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1996 - 12 A 962/94 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 1996 - 12 A 962/94 (https://dejure.org/1996,13809)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufbereitung eines Wurzelkanals
Verfahrensgang
- VG Köln, 08.12.1993 - 3 K 3339/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1996 - 12 A 962/94
Wird zitiert von ... (6)
- VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04
Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes …
Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (…vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben. - VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der …
Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (…vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben. - VG Gelsenkirchen, 06.07.2001 - 3 K 4235/99
Nachprüfung der Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Mehrfache Abrechnung …
vgl. zu diesem Fragenkreis auch OVG NRW, Urteil vom 22. November 1996 - 12 A 962/94 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - 6 A 1373/05
Feststellung der Beihilfefähigkeit einer Zahnwurzelbehandlung; Besonderheiten des …
vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 22. November 1996 - 12 A 962/94 -, Juris. - AG Wiesbaden, 06.11.2007 - 92 C 5433/05
Laborkosten - Hochwertige zahntechnische Leistungen dürfen ihren Preis haben
Mit der Ziffer 241 der GOZ ist die Aufbereitung eines Wurzelkanals abgegolten, unabhängig davon, innerhalb welchen Zeitraums beziehungsweise in welcher Anzahl von Sitzungen dies erfolgt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2996, Az. 12 A 962/94, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2007, Az. 6 A1373/0S). - VG Oldenburg, 02.08.2001 - 12 B 2450/01
Ermessen; Prognose der Erfolgsaussichten; Sperrzeitverkürzung; vorläufiger …
Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei - sog. Ermessensreduzierung "auf Null" - erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, 1 WB 112.78 - BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 04. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beil. 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz bereits zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung schon erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten der Antragstellerin ausgehen wird (…vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 06. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.