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   VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520   

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VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520 (https://dejure.org/2004,17410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2004 - 12 B 00.2520 (https://dejure.org/2004,17410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 (https://dejure.org/2004,17410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Anrechnung des Kindergeldes bei der Gewährung ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt; Anrechnung des Kindergelds als Einkommen des Kindergeldberechtigten; Weiterreichung der Sozialleistung an das Kind; Doppelanrechnung des Kindergelds; Kindergeld als ...

  • Judicialis

    BSHG § 11 Abs. 1 Satz 2; ; BSHG § 16 Satz 1; ; BSHG § 18; ; BSHG § 19; ; BSHG § 76 Abs. 1; ; BSHG § 77; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1612 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Eine Nichtanrechnung des Kindergelds auf das Einkommen des Kindes verstoße gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvL 42/93 (NJW 1999, 561), in dem eindeutig zum Ausdruck komme, dass das Kindergeld zum verfassungsrechtlichen Existenzminimum eines Kindes zähle.

    Es ist nicht erkennbar, inwiefern die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvL 42/93 (NJW 1999, 561 = DVBl 1999, 389) verstoßen sollte.

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Kindergeld ist sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, weil es sich um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt zweckidentische Leistung im Sinn des § 77 BSHG handelt (BVerwGE 94, 326, 328; 114, 339, 314).

    Auch wenn Kindergeld, wie anderes Einkommen auch, ohne strikte Zweckbindung verwendet werden darf, ist es sozialhilferechtlich vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen (BVerwGE 114, 339, 340).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Das Kindergeld als solches ist abgesehen vom Fall des Vollwaisen (vgl. § 1 Abs. 2 BKGG), grundsätzlich nicht Einkommen des Kindes, sondern des Kindergeldberechtigten (BVerwGE 60, 6, 9).

    Diese Feststellung lässt sich nicht durch eine "Vermutung der Vorteilszuwendung" ersetzen (BVerwGE 60, 6, 11).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 (ZFSH-SGB 2003, 549) ergibt sich ebenfalls nicht, dass das dem Kindergeldberechtigten gezahlte Kindergeld als Einkommen des Kindes anzurechnen ist.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Kindergeld ist sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, weil es sich um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt zweckidentische Leistung im Sinn des § 77 BSHG handelt (BVerwGE 94, 326, 328; 114, 339, 314).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.; ferner BVerwGE 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120; 60, 18, 21), der der Verwaltungsgerichtshof gefolgt ist (z.B. Urteil vom 9.2.2004 Az. 12 B 03.2299), hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.; ferner BVerwGE 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120; 60, 18, 21), der der Verwaltungsgerichtshof gefolgt ist (z.B. Urteil vom 9.2.2004 Az. 12 B 03.2299), hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 03.2299

    Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz - keine Richtervorlage an das

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.; ferner BVerwGE 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120; 60, 18, 21), der der Verwaltungsgerichtshof gefolgt ist (z.B. Urteil vom 9.2.2004 Az. 12 B 03.2299), hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.; ferner BVerwGE 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120; 60, 18, 21), der der Verwaltungsgerichtshof gefolgt ist (z.B. Urteil vom 9.2.2004 Az. 12 B 03.2299), hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2004 - 12 B 00.2520
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.; ferner BVerwGE 20, 188; 25, 307; 32, 141; 39, 314; 47, 120; 60, 18, 21), der der Verwaltungsgerichtshof gefolgt ist (z.B. Urteil vom 9.2.2004 Az. 12 B 03.2299), hängt die Möglichkeit, Kindergeld als Einkommen des Kindes auf die ihm gewährte Sozialleistung anrechnen zu können, davon ab, ob im Einzelfall die zweckorientierte, mit Rücksicht auf das Kind dem jeweils Anspruchsberechtigten gewährte Sozialleistung an das Kind weitergereicht, ihm also zugewendet wird.
  • VGH Hessen, 17.02.2000 - 1 TG 444/00

    Zurechnung von Kindergeld von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Hilfesuchenden

  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

  • VG Aachen, 28.06.2005 - 6 K 1653/03

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 GSiG - Anrechnung des Kindergeldes im Rahmen

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 - , juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - , juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 13 K 8413/03 - , NRWE-Datenbank; VG Minden, Urteil vom 22. Juli 2004 - 6 K 7419/03 - , NRWE-Datenbank.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. Februar 2005 - 11 K 6727/03 - , NRWE-Datenbank.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - , juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 - , juris, und vom 5. Februar 2004 - 12 BV 03.3282 - , juris.

  • VG Aachen, 15.07.2005 - 6 K 2680/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG);

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 - , juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - , juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 13 K 8413/03 - , NRWE-Datenbank; VG Minden, Urteil vom 22. Juli 2004 - 6 K 7419/03 - , NRWE-Datenbank.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - , juris; Bayerischer VGH, Urteile vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 - , juris, und vom 5. Februar 2004 - 12 BV 03.3282 - , juris.

  • VG Aachen, 23.06.2005 - 6 K 1552/03

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz;

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 - , juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - , juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 25. Januar 2005 - 4 B 580/04 - , juris; Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 13 K 8413/03 - , NRWE-Datenbank; VG Minden, Urteil vom 22. Juli 2004 - 6 K 7419/03 - , NRWE-Datenbank, jeweils zur Grundsicherung; Urteil der Kammer vom 2. Mai 2003 - 6 K 185/03 - , S. 6 f. des amtlichen Umdrucks.
  • VGH Hessen, 31.05.2005 - 10 UZ 453/05

    Grundsicherung - zur Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des Kindes

    Erforderlich sei vielmehr, dass durch den Zuwendungsakt der notwendige Lebensbedarf des Kindes gerade mit Rücksicht auf das für das Kind gewährte Kindergeld gedeckt werde (siehe Bayrischer VGH, Urt. vom 5. Februar 2004 - 12 BV 03.3282 -, FEVS 55, 557 ff., 559; Urt. vom 16. Juli 2004 - 12 B 00.2520 -, FEVS 56, 37 ff., 39).
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2005 - 11 K 6727/03

    Keine Anrechnung von Kindergeld auf Grundsicherungsanspruch

    Das nach § 31 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und §§ 62 ff. EStG gezahlte Kindergeld ist nicht Einkommen des Kindes, für das es gezahlt wird; vielmehr handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte der Kindergeldberechtigten, d.h. regelmäßig der Eltern vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 16. April 2002 - XIII R 50/01 -, Entscheidungen des BFH (BFHE) 199, 105 ff. sowie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 21. Juni 2001 - 5 C 7/00 -, BVerwGE 114, 339, 340; vom 11. Oktober 1985 - 5 B 80/85 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1986, 382, 383; und vom 7. Februar 1980 - 5 C 73/79 -, BVerwGE 60, 6 ff.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, Urteile v. 9. Februar 2004 - 12 B 03.2299 -, 17. Dezember 2003 -5 C 25.02-, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2541; vom 5. Februar 2004 - 12 BV 03.3282 -, juris; und vom 16. Juli 2004 -12 B 00.2520-, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) Bd. 56, S. 37 ff, Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 3. April 2002 - 4 Bs 20/02 -, NVwZ-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2002, 756 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 23. Mai 2002 - 12 A 10375/02 -, NVwZ-RR 2003, 44 ff. Anspruchsberechtigt ist nach § 62 EStG, wer im Inland Kinder hat.
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