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VG Schleswig, 22.12.1989 - 12 B 80/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; abweichend hiervon war das VG Hannover als Vorinstanz davon ausgegangen, dass bei Straftaten gegen das Leben, wie sie im gegebenen Fall in Rede standen, die "überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausreichend" sei, vgl. Beschluss vom 25.9.2003 - 5 B 2942/03 -, NJW 2004, 311 (312); das VG Lüneburg wiederum hält in Übereinstimmung mit dem ihm übergeordneten OVG die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung für notwendig, um eine Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu rechtfertigen, vgl. Beschluss vom 19.6.2003 - 5 B 28/03 -, dokumentiert bei Juris; ähnlich wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 29.8.2002 hatte das VG Schleswig bereits mit Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, die Auffassung vertreten, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung des Ruhens der Approbation nach Einleitung des Strafverfahrens durch Erhebung der Anklage nicht verlangt, dass vom Verwaltungsgericht (nochmals) geprüft wird, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung besteht. - VG Minden, 17.11.2004 - 7 L 905/04
Frauenarzt darf vorläufig nicht weiter praktizieren
vgl. Schiwy, Deutsches Arztrecht, Kommentar, Stand: 01.06.2004, § 6 BÄO Rdnr. 1 a; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16.03.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750, und vom 15.07.2003 - 8 ME 96/03 - (Juris); VG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2003 - 5 B 28/03 - (Juris); VG Leipzig, Beschluss vom 22.11.1999 - 5 K 1866/99 - (Juris); VG Schleswig, Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 - (Juris).