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   VGH Bayern, 29.09.2000 - 12 B 98.3652   

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VGH Bayern, 29.09.2000 - 12 B 98.3652 (https://dejure.org/2000,46606)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2000 - 12 B 98.3652 (https://dejure.org/2000,46606)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2000 - 12 B 98.3652 (https://dejure.org/2000,46606)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    BVerwG 5 C 35.00 VGH 12 B 98.3652.
  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    Die Umstellung des Klageantrags von der Feststellungsklage auf eine allgemeine Leistungsklage zu einer Verurteilung zur Zahlung des Erstattungsbetrags ist als Erweiterung bzw. Beschränkung des Klageantrags ohne Einwilligung der Beklagten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 91 Rdnr. 9; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29.09.2000 - 12 B 98.3652 -, juris).
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