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VGH Bayern, 29.09.2000 - 12 B 98.3652 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
BVerwG 5 C 35.00 VGH 12 B 98.3652. - VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04 Die Umstellung des Klageantrags von der Feststellungsklage auf eine allgemeine Leistungsklage zu einer Verurteilung zur Zahlung des Erstattungsbetrags ist als Erweiterung bzw. Beschränkung des Klageantrags ohne Einwilligung der Beklagten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO zulässig (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 91 Rdnr. 9; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29.09.2000 - 12 B 98.3652 -, juris).