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VGH Bayern, 11.02.2002 - 12 B 99.3697 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 09.11.1999 - Au 3 K 97.1856
- VGH Bayern, 11.02.2002 - 12 B 99.3697
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 10.02
- VGH Bayern, 19.02.2004 - 12 B 03.1941
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 25.09.2003 - 12 B 99.3489
Erstattungspflicht des Trägers der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes …
Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner gegenteiligen Auffassung (vgl. Beschlüsse vom 11.2.2002 Az. 12 B 99.3697 und vom 11.2.2002, Az. 12 B 00.420) nicht fest.Die Verweisung auf § 103 Abs. 3 BSHG ist zwar missverständlich, im Hinblick darauf, dass es dem Landesgesetzgeber aber nur um eine zeitliche Begrenzung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe geht, dahin auszulegen, dass keine über Art. 7 Abs. 1 Buchstabe d Nr. 2 Halbsatz 1 AGBSHG hinausgehende sachliche Zuständigkeit begründet wird (so bereits BayVGH vom 11.2.2002 Az. 12 B 99.3697).
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 7 S 577/05
Zur Rückerstattung von Erstattungsleistungen nach § 112 SGB 10
Vielmehr hat der Kläger alsbald nach Ergehen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.02.2002 - 12 B 99.3697 - den Beklagten mit Schreiben vom 10.04.2002 auf die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Zweifel an seiner Zuständigkeit hingewiesen.