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   BSG, 11.05.1993 - 12 BK 62/91   

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https://dejure.org/1993,12887
BSG, 11.05.1993 - 12 BK 62/91 (https://dejure.org/1993,12887)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 12 BK 62/91 (https://dejure.org/1993,12887)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 12 BK 62/91 (https://dejure.org/1993,12887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kriterien für die Selbständigkeit einer Berufsausübung - Gewerbefreiheit und Unternehmerfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 BK 62/91
    In seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht (BSG) die erforderlichen Abgrenzungskriterien entwickelt (vgl insbesondere BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn 17 und 19).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 11.05.1993 - 12 BK 62/91
    Die Frage darf sich nicht unmittelbar und ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 KR 8/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarpflegefachkräften in

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - juris RdNr 3) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 7/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarpflegefachkräften in

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 20/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 5/19 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Selbst wenn nach den Umständen des Einzelfalls manche Dienstleistungen praktisch nur in Form einer abhängigen Beschäftigung verrichtet werden können, wird Art. 12 GG dadurch nicht verletzt (BSG Beschluss vom 11.5.1993 - 12 BK 62/91 - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 8 R 296/10

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer mündlich vereinbarten selbständigen

  • LAG Köln, 30.06.1995 - 4 Sa 63/95

    Neuorientierung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - Propagandistin als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 302/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 132/16

    Versicherungspflicht; Krankenpflegerin; geringfügige Beschäftigung; unständige

  • LSG Hessen, 31.10.2019 - L 1 BA 38/18

    Sozialversicherungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 8 R 431/11

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Kraftfahrer vor dem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - L 9 KR 302/16
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2022 - L 9 BA 3554/20
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