Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erschöpfung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung bei Abschluss einer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einer Fachakademie; Abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung zum Besuch einer Fachakademie
- Judicialis
BAföG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; FakOSozPäd § 4 Abs. 1; ; AFBG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Ausbildungsförderung; § 4 FakOSozPäd setzt für den Zugang zur Ausbildung als Erzieherin in Bayern eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.10.2005 - RN 4 K 04.465
- VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 25.10.2007 - 12 B 07.900
Aufstiegsfortbildungsförderung: zu den Voraussetzungen einer "entsprechenden …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2007 - 12 BV 06.158
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Oktober 2007 (Az. 12 B 07.900) entschieden hat, setzt diese Vorschrift für den Zugang zur Ausbildung als Erzieherin in Bayern eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsgesetz - AFBG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl I S. 402) voraus.
- VGH Bayern, 20.08.2012 - 12 BV 12.901
Fachhochschulstudium der Fachrichtung "Management Sozialer Innovationen" als …
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2007 - 12 BV 06.158 - unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - zur Förderfähigkeit der Erzieherausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AfBG) noch die gegenteilige Auffassung vertreten und die Förderfähigkeit einer der Erziehungsausbildung an einer Fachakademie der Sozialpädagogik nachfolgenden Fachhochschulausbildung nach § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BAföG verneint hat, weil § 4 FakOSozPäd a.F. für den Zugang zur Ausbildung als Erzieher eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation voraussetze, ist dem jedenfalls durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 5 C 11/08 -, mit der das Urteil des Senats vom 25. Oktober 2007 - 12 B 07.900 - aufgehoben wurde, die Grundlage entzogen.Die Entscheidung vom 13. November 2007 - 12 BV 06.158 - kann deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.