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   VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085   

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https://dejure.org/2008,19553
VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085 (https://dejure.org/2008,19553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2008 - 12 BV 07.3085 (https://dejure.org/2008,19553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 12 BV 07.3085 (https://dejure.org/2008,19553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes an Kindertageseinrichtungen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden; Entscheidung einer Gemeinde über den Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern ...

  • Judicialis

    BayKiBiG Art. 7 Abs. 1 Satz 1; ; BayKiBiG Art. 7 Abs. 2; ; BayKiBiG Art. 18 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 22 Abs. 1; ; BayKiBiG Art. 22 Abs. 2; ; BayKiBiG Art. 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergartenrecht; Heimrecht: Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Bedürfnisermittlung; Bedarfsplanung; Bedarfsanerkennung; Gastkinderregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 23.08.2006 - 12 CE 06.1468

    Förderung einer Kinderbetreuungseinrichtung - Bedarf

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    Die Formel, belegte Plätze könnten grundsätzlich gleichgesetzt werden mit den Bedürfnissen der Eltern (BayVGH vom 23.8.2006 Az. 12 CE 06.1468), gebe in der vorliegenden Konstellation nur insoweit Anhaltspunkte, als sich daraus eine Untergrenze ergebe.

    Trifft die Gemeinde als Ergebnis einer politischen Entscheidungsfindung (siehe dazu Dunkl/Eirich, Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 1. Aufl. 2006, Art. 7 Anm. 1.4) eine solche planerische Entscheidung als Grundlage für die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG, so ist diese Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BayVGH vom 23.8. 2006 Az. 12 CE 06.1468).

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    Indem Art. 7 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BayKiBiG (lediglich) auf einen örtlichen Bedarf im Sinne des Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG abstellt, verlangt er nicht zwingend, dass die Aufenthaltsgemeinde ausdrücklich einen solchen Bedarf feststellt (so aber Brandenburg/Schwemer, Das neue Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 1. Aufl. 2005, Seite 100; siehe im Übrigen auch BVerwG vom 25.4. 2002 BVerwGE 116, 226 = FEVS 54, 49 zu §§ 74, 80 SGB VIII) und bekannt gibt.

    Folge ist hier, dass sich der Anspruch auf kindbezogene Förderung nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 BayKiBiG gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet und eine Beteiligung an den Investitionskosten vom Gesetz nicht vorgesehen ist (siehe auch BVerwG vom 25.4. 2002, a.a.O., zu § 74 SGB VIII).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    Erst die sich hieran anschließende Frage, ob dieser elterlichen Entscheidung ein konkreter Leistungsanspruch des einzelnen Einrichtungsträgers folgt, obliegt der Entscheidung des Landesgesetzgebers (vgl. BVerwG vom 25.2. 1997 Az. 8 B 24/97 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 107/117).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    Die Aufenthaltsgemeinde hat deshalb auch die Möglichkeit, die geltend gemachten Bedürfnisse der Eltern und Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote zu bewerten und so zu einer normativen Bedarfsbestimmung zu kommen (siehe dazu BVerwG vom 27.1.2000 BVerwGE 110, 320 = FEVS 51, 347 zu § 24 SGB VIII).
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    1.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend von der Zulässigkeit der isoliert gegen den Widerspruchsbescheid gerichteten Klage (§ 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) und von einer Klagebefugnis der Klägerin (siehe dazu BVerwG vom 16.10.1987 NVwZ 1988, 1120) ausgegangen.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97

    Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
    Erst die sich hieran anschließende Frage, ob dieser elterlichen Entscheidung ein konkreter Leistungsanspruch des einzelnen Einrichtungsträgers folgt, obliegt der Entscheidung des Landesgesetzgebers (vgl. BVerwG vom 25.2. 1997 Az. 8 B 24/97 unter Hinweis auf BVerfGE 90, 107/117).
  • VG Augsburg, 28.07.2015 - Au 3 K 15.675

    Kindbezogene Betriebskostenförderung; Fördervoraussetzungen;Anzeigepflicht bei

    Der streitgegenständliche Bescheid stellt sich bei sachgerechter Auslegung als ablehnende Entscheidung der Beklagten dar; die Verwaltungsgemeinschaft ist insoweit als Behörde der Mitgliedsgemeinde tätig geworden (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern - VGemO; BayVGH U.v. 5.5.2008 - 12 BV 07.3085 - juris).
  • VG München, 28.07.2016 - M 17 K 15.5844

    Anzeigepflicht bei einer kindbezogenen Betriebskostenförderung

    In konsequenter Umsetzung der Rechtsprechung des BayVGH (U.v. 05.05.2008 - 12 BV 07.3085) habe sich der Gesetzgeber mit der Novellierung dafür entschieden, die Regelungen zur Bedarfsnotwendigkeit (Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG a. F.) sowie die Gastkinderregelung (Art. 23 BayKiBiG a. F.) ersatzlos zu streichen.
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der

    Das Verwaltungsgericht ist im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 5.5.2008 Az. 12 BV 07.2909, 12 BV 07.2908 und 12 BV 07.3085) zu Recht davon ausgegangen, dass der Entscheidung der Beklagten eine fehlerhafte Bewertung der ermittelten Bedürfnisse zugrunde liegt, weil die Beklagte den Bedarf an Kindergartenplätzen mit Montessori-Pädagogik fehlerhaft gewichtet hat (vgl. dazu Jung/Lehner, BayKiBiG, 1. Aufl. 2007, Art. 7 RdNr. 48).
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