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AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09 |
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- BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96
Umfang des Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09
a) Hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Rechnungen Nr. 80583 vom 21.07.2008 über 2.403,80 EUR (Anl. B 2), Nr. 80582 vom 21.07.2008 über 4.188,80 EUR (Anl. B 3) und Nr. 80641 vom 11.08.2008 über 3.522,40 EUR (Anl. B 5) fehlt es bereits an der erforderlichen Konnexität mit dem Herausgabeanspruch: Ein Zurückbehaltungsrecht an Mandanten-Unterlagen können Rechtsanwälte und Steuerberater nur dann geltend machen, wenn die Honorarforderung der konkreten, eng abgegrenzten Angelegenheit entspringt, auf die sich auch die herausverlangten Unterlagen beziehen (BGH NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364). - OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
Herausgabe der Mandantenunterlagen bei Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht …
Auszug aus AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09
a) Hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Rechnungen Nr. 80583 vom 21.07.2008 über 2.403,80 EUR (Anl. B 2), Nr. 80582 vom 21.07.2008 über 4.188,80 EUR (Anl. B 3) und Nr. 80641 vom 11.08.2008 über 3.522,40 EUR (Anl. B 5) fehlt es bereits an der erforderlichen Konnexität mit dem Herausgabeanspruch: Ein Zurückbehaltungsrecht an Mandanten-Unterlagen können Rechtsanwälte und Steuerberater nur dann geltend machen, wenn die Honorarforderung der konkreten, eng abgegrenzten Angelegenheit entspringt, auf die sich auch die herausverlangten Unterlagen beziehen (BGH NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364).