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   AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09   

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AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09 (https://dejure.org/2009,61046)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2009 - 12 C 101/09 (https://dejure.org/2009,61046)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 12 C 101/09 (https://dejure.org/2009,61046)
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Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Formfehlerhafte Gebührenrechnung und deren Folgen für den Steuerberater (§ 9 StBGebV)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09
    a) Hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Rechnungen Nr. 80583 vom 21.07.2008 über 2.403,80 EUR (Anl. B 2), Nr. 80582 vom 21.07.2008 über 4.188,80 EUR (Anl. B 3) und Nr. 80641 vom 11.08.2008 über 3.522,40 EUR (Anl. B 5) fehlt es bereits an der erforderlichen Konnexität mit dem Herausgabeanspruch: Ein Zurückbehaltungsrecht an Mandanten-Unterlagen können Rechtsanwälte und Steuerberater nur dann geltend machen, wenn die Honorarforderung der konkreten, eng abgegrenzten Angelegenheit entspringt, auf die sich auch die herausverlangten Unterlagen beziehen (BGH NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04

    Herausgabe der Mandantenunterlagen bei Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09
    a) Hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Rechnungen Nr. 80583 vom 21.07.2008 über 2.403,80 EUR (Anl. B 2), Nr. 80582 vom 21.07.2008 über 4.188,80 EUR (Anl. B 3) und Nr. 80641 vom 11.08.2008 über 3.522,40 EUR (Anl. B 5) fehlt es bereits an der erforderlichen Konnexität mit dem Herausgabeanspruch: Ein Zurückbehaltungsrecht an Mandanten-Unterlagen können Rechtsanwälte und Steuerberater nur dann geltend machen, wenn die Honorarforderung der konkreten, eng abgegrenzten Angelegenheit entspringt, auf die sich auch die herausverlangten Unterlagen beziehen (BGH NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364).
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