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OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 12 C 11399/95 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 1997 - 12 C 11399/95 (https://dejure.org/1997,15516)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Staffelung von Teinahmebeiträgen; Teilnahmebeitrag; Kindertagesstätte
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93
Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 12 C 11399/95
Mit dieser weiten Ermächtigung wird dem Landesgesetzgeber kein bestimmter Einkommensbegriff vorgegeben; die von ihm vorgenommene Regelung muß lediglich an die bundesrechtlich vorgegebenen Kriterien des Einkommens und der Kinderzahl oder der Familiengröße anknüpfen (BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, NVwZ 1995, 173 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 2645/93
Kindergarten; Elternbeiträge; Einkommen; Wirksame Rechtsgrundlage; Einklang mit …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 12 C 11399/95
Die festgestellten unterschiedlichen Belastungsgrade sind im übrigen weniger gravierend als etwa diejenigen, die Gegenstand des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen vom 13. Juni 1994 -16 A 2645/93 - (NVwZ 1995, 191, 192) waren und vom Gericht für rechtlich unbedenklich erachtet wurden.
- OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02
Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …
Es spricht jedoch vieles dafür, dass sich insoweit der kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eingenommene Standpunkt (vgl. dessen Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 249/04 -, Juris) als richtig erweisen wird und allein eine kumulative Heranziehung beider Kriterien in Betracht kommt (im Ergebnis ebenso: OVG Rh-Pf, Urteil vom 30. April 1997 - 12 C 11399/95 -, Juris).