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   ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08   

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https://dejure.org/2008,53964
ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08 (https://dejure.org/2008,53964)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 21.08.2008 - 12 Ca 215/08 (https://dejure.org/2008,53964)
ArbG Darmstadt, Entscheidung vom 21. August 2008 - 12 Ca 215/08 (https://dejure.org/2008,53964)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung eines Arbeitnehmers wegen einer Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08
    Nach der gesetzlichen Regelung ist "ein Anspruch" geltend zu machen (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Das Gericht muss dieÜberzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (BAG 15.02.2005 a.a.O.).

    Darüber hinaus begründet die Tatsache, dass die Beklagte den Kläger entgegen § 81 Absatz 1 Satz 9 SGB IXüber die getroffene Entscheidung nicht unter Darlegung der Gründe unverzüglich unterrichtet hat, die Vermutung, dass sie ihn wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt hat (LAG Hessen 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 - NZA-RR 2006, S. 312; BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08
    Dem Kläger fehlte für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich die fachliche Eignung im Sinne des § 82 Satz 3 SGB IX. Ob ein Bewerber offensichtlich nicht die notwendige fachliche Eignung hat, ist anhand der für die zu besetzende Stelle bestehenden Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen zu beurteilen (BAG 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX).

    Der zugleich damit verbundene Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren stellt sich als eine Benachteiligung dar, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (BAG 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - AP Nr. 13 zu§ 81 SGB IX).

  • LAG Hessen, 07.11.2005 - 7 Sa 473/05

    Nichteinstellung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08
    Darüber hinaus begründet die Tatsache, dass die Beklagte den Kläger entgegen § 81 Absatz 1 Satz 9 SGB IXüber die getroffene Entscheidung nicht unter Darlegung der Gründe unverzüglich unterrichtet hat, die Vermutung, dass sie ihn wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt hat (LAG Hessen 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 - NZA-RR 2006, S. 312; BAG 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Diese Notwendigkeit besteht unabhängig davon, ob bei dem jeweiligen Arbeitgeber eine Schwerbehindertenvertretung besteht oder die Beklagte die Beschäftigungsquote bereits erfüllt (LAG Hessen 07.11.2005 a.a.O. für den Fall, dass keine Schwerbehindertenvertretung besteht).

  • LAG Hessen, 22.03.2006 - 2 Sa 1686/05

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers

    Auszug aus ArbG Darmstadt, 21.08.2008 - 12 Ca 215/08
    (LAG Hessen 22.03.2006 - 2 Sa 1686/05 - [...]).
  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 1636/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung - keine Einladung zum

    Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. August 2008 - 12 Ca 215/08 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. August 2008 - 12 Ca 215/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. August 2008 - 12 Ca 215/08 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 5.952,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16. Mai 2008 zu zahlen.

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