Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 21.07.2004 - 12 G 3156/04 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag eines Rechtsanwaltes ab, der für sein Zweitstudium Gebühren entrichten soll.
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Auch Anwälte müssen für Zweitstudium zahlen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag eines Rechtsanwaltes ab, der für sein Zweitstudium Gebühren entrichten soll.
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 22.06.2006 - 5 UZ 2445/05
Studiengebühren
Das Verwaltungsgericht zieht auf Seite 14 des amtlichen Umdrucks unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 9. August 2004 (12 G 3156/04) angesichts der breit geführten Diskussion um die Einführung von Studiengebühren auch in Hessen ein Vertrauen des Klägers in eine gebührenfreie Fortsetzung seines Studiums der englischen Philosophie in Zweifel und fährt im Eilbeschluss (Seite 15 Abs. 3) fort: "Im vorliegenden Fall bedarf es keiner weiteren Vertiefung dieser Problematik, denn jedenfalls hat der Verordnungsgeber der Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 5 StuGuG, also der Regelung eines Erlasses oder einer Minderung der Gebühr in Härtefällen, durch die Bestimmungen in § 6 Abs. 3 und 5 HImmaVO hinreichend Rechnung getragen, um in Härtefällen oder in Fällen von Bedürftigkeit in einzelnen Fällen angemessen gebührenmindernd reagieren zu können" (so auch Seite 14 des amtlichen Umdrucks der angefochtenen Entscheidung).