Rechtsprechung
FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Progressionsvorbehalt für Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Progressionsvorbehalt für Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts; keine Anrechnung der internen Steuer nach § 34c EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Progressionsvorbehalt für Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts; keine Anrechnung der internen Steuer nach § 34c EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1133
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.12.1960 - 6/60
Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.
Auszug aus FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Oktober 1960 Rs. 6/60 (EuGHE 1960, 1163) seien alle von der deutschen Einkommensteuer befreiten Bezüge der Bediensteten der Europäischen Union mangels einer entsprechenden Klausel im EG-Privilegien-Protokoll auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen. - BFH, 02.11.1999 - I B 163/98
Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts
Auszug aus FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1999 I B 163/98, BFH/NV 2000, 692 , …und vom 28. Februar 2000 I 67/99, BFH/NV-CD-ROM, mit weiteren Nachweisen) Bezug genommen. - BFH, 19.12.1995 - X B 229/94
Anwendbarkeit des Einkommensteuergesetzes bei einer mittelbaren …
Auszug aus FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97
Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes bedeutet keine mittelbare Besteuerung der vom Europäischen Patentamt gezahlten Bezüge (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 - I B 83/95, BFH/NV 1996, 548 unter 3. mit weiteren Nachweisen); der Progressionsvorbehalt tritt - wie aus Art. 16 Abs. 1 des Immunitätenprotokolls und § 32b EStG ersichtlich - an die Stelle der inländischen Einkommensbesteuerung. - BFH, 13.12.1995 - I B 83/95
Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim …
Auszug aus FG München, 24.04.2001 - 12 K 1814/97
Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes bedeutet keine mittelbare Besteuerung der vom Europäischen Patentamt gezahlten Bezüge (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 - I B 83/95, BFH/NV 1996, 548 unter 3. mit weiteren Nachweisen); der Progressionsvorbehalt tritt - wie aus Art. 16 Abs. 1 des Immunitätenprotokolls und § 32b EStG ersichtlich - an die Stelle der inländischen Einkommensbesteuerung.
- FG München, 27.06.2014 - 8 K 900/13
"interne Steuer" des Europ. Patentamts
13 Die vom EPA bezogenen Einkünfte des Klägers sind von der deutschen Einkommensteuer befreit, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG; vgl. FG München, Urteil vom 24.04.2001 12 K 1814/97, EFG 2001, 1133, m.w.N.; BFH-Urteil vom 27.09.1990 I R 181/87, BStBl II 1991, 84; vgl. auch FG München, Urteil vom 04.12.2012 9 K 1741/10, EFG 2013, 446).Steuern vom Einkommen mindern die Einkünfte nicht (§ 12 Nr. 3 EStG; vgl. FG München, Urteil vom 23.09.2004 15 K 2232/02, EFG 2005, 117, m.w.N.; vom 24.04.2001 12 K 1814/97, EFG 2001, 1133).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die bereits zitierte Entscheidung des FG München 12 K 1814/97, Rz. 27 ff. verwiesen.
- FG München, 13.11.2006 - 13 K 1664/04
Vorrangige Verrechnung eines Verlustrücktrags mit laufenden positiven Einkünften …
b) Entgegen dem Klagevortrag sind im Streitfall der Erlass des Bremer Senators für Finanzen vom 14.5.2001 (S 1311 - 5048 - 112) oder die Verfügung der OFD Düsseldorf vom 14.02.2001 jeweils betreffend die Besteuerung der für Organe der Europäischen Gemeinschaften oder des Europarats freiberuflich tätigen Personen nicht einschlägig; die Klägerin war in Abweichung hierzu für das von den genannten Organisationen zu unterscheidende Europäische Patentamt tätig, einer Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 5 Europäisches Patentübereinkommen; vgl. auch Finanzgericht München, Urteil vom 24.04.2001 12 K 1814/97, EFG 2001, 1133).