Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen - 12 K 1883/10 [08.04.2011] |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Ex-Bandido darf wieder als Gerichtsvollzieher arbeiten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ex-Bandido bleibt Gerichtsvollzieher
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung im Verfahren um Bandidos - Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 1 B 887/10
Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den …
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts I. vom 21. April 2010 (12 K 1883/10 VG Gelsenkirchen) wird abgelehnt. - VG Gelsenkirchen, 24.06.2010 - 12 L 461/10
Folgen der "Bandidos"- Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes I. vom 21. April 2010 (12 K 1883/10) wird angeordnet.