Rechtsprechung
FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14 E, AO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verfahrensrecht - Unter welchen Voraussetzungen ist für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar, dass die Steuerfahndung gegen ihn i.S.v. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ermittelt?
- Betriebs-Berater
Erkennbarkeit der Ermittlung durch die Steuerfahndung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 171 Abs. 5 S. 1
Rechtmäßigkeit eines nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ergangenen Einkommensteuer-Bescheids - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Erkennbarkeit von Ermittlungen der Steuerfahndung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erkennbarkeit der Ermittlung durch die Steuerfahndung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Festsetzungsverjährung - Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 Satz 1 AO, Ermittlungen der Steuerfahndung
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14 E, AO
- BFH, 06.05.2020 - X R 26/19
- FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
- BFH - X R 7/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.07.2009 - VIII R 5/07
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14
Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen ist, dass für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar ist, in welchem konkreten Besteuerungs- bzw. Strafverfahren die Steuerfahndung ermittelt (BFH, Urteil vom 17.11.2015 VIII R 67/13, BStBl II 2016, 569; Urteil vom 08.07.2009 VIII R 5/07, BStBl II 2010, 583 m.w.N.). - BFH, 17.12.2015 - V R 58/14
Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung
Auszug aus FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14
Bei einem Steuerpflichtigen ist mit den Ermittlungsmaßnahmen begonnen worden, wenn sich die Ermittlungshandlungen gegen den betroffenen Steuerschuldner selbst oder gegen das Vertretungsorgan des Steuerschuldners richten (BFH, Urteil vom 17.12.2015 V R 58/14, BStBl II 2016, 575). - BFH, 17.11.2015 - VIII R 67/13
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung …
Auszug aus FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14
Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen ist, dass für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar ist, in welchem konkreten Besteuerungs- bzw. Strafverfahren die Steuerfahndung ermittelt (BFH, Urteil vom 17.11.2015 VIII R 67/13, BStBl II 2016, 569; Urteil vom 08.07.2009 VIII R 5/07, BStBl II 2010, 583 m.w.N.). - BFH, 14.04.2005 - XI R 83/03
Ablaufhemmung bei Steuerfahndung
Auszug aus FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14
Davon gehen die Beteiligten inzwischen übereinstimmend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.04.2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961) aus.
- BFH, 06.05.2020 - X R 26/19
Anforderungen an den Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils; Zurechnung der …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.02.2019 - 12 K 19/14 E,AO aufgehoben.
Rechtsprechung
FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14 E,AO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer/Verfahrensrecht - Zum Nachweis des Betriebsausgabenabzugs und zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Begehung einer leichtfertigen Steuerverkürzung hinsichtlich der Einkommensteuer
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahren - Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.02.2019 - 12 K 19/14
- BFH, 06.05.2020 - X R 26/19
- FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14 E,AO
- BFH - X R 7/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 06.05.2020 - X R 26/19
Anforderungen an den Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils; Zurechnung der …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 06.05.2020 aufgehoben (Az. X R 26/19) und die Sache zurück an das Finanzgericht verwiesen.Da die Tathandlung in derartigen Fällen in der Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung zu sehen ist und der Taterfolg mit der Bekanntgabe des fehlerhaften Steuerbescheids eintritt, ist hinsichtlich des Beginns der Strafverfolgungsverjährung auf den späteren Zeitpunkt des Taterfolgs abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 06.05.2020 - X R 26/19, BFH/NV 2020, 1238).
- BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02
Überlassung eines Blankoformulars für Einkommensteuererklärung - leichtfertiges …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Da die Klägerin keinerlei Kontrollmaßnahmen unternommen hat, ist ihr diesbezüglich jedenfalls Leichtfertigkeit vorzuwerfen (vgl. zur Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen bei Nichtprüfung der von Dritten erstellten Steuererklärung: Finanzgericht (FG) München, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 V 2593/08, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, BayObLGSt 2002, 45). - FG München, 30.09.2008 - 14 V 2593/08
Zuschätzung von Umsätzen
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Da die Klägerin keinerlei Kontrollmaßnahmen unternommen hat, ist ihr diesbezüglich jedenfalls Leichtfertigkeit vorzuwerfen (vgl. zur Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen bei Nichtprüfung der von Dritten erstellten Steuererklärung: Finanzgericht (FG) München, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 V 2593/08, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 01.03.2002 - 4St RR 2/2002, BayObLGSt 2002, 45).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH, Beschluss vom 04.07.1990 - GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 m.w.N.). - BFH, 12.08.2013 - X B 196/12
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids - Unbeachtlichkeit der Angabe einer …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Ein Änderungsbescheid ist selbst bei der Angabe einer fehlerhaften Änderungsgrundlage rechtmäßig, wenn er durch den Tatbestand einer anderen Änderungsvorschrift gedeckt ist (vgl. BFH, Beschluss vom 12.08.2013 - X B 196/12, BFH/NV 2013, 1761). - BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Die Leistung muss auch tatsächlich von dem Rechnungsaussteller erbracht worden sein (BFH, Beschluss vom 06.10.1993 - VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173). - FG Hamburg, 27.11.2019 - 2 K 111/17
Körperschaftsteuer: Betriebsausgabenabzug einer GmbH aus Scheinrechnungen
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Ermittelt die Finanzbehörde erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass an den Steuerpflichtigen bzw. dessen Betrieb gerichtete Rechnungen nur zum Schein ausgestellt worden sein könnten, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft, sondern die Leistungen wie in den Rechnungen ausgewiesen erbracht worden sind (FG Hamburg, Urteil vom 27.11.2019 - 2 K 111/17, DStRE 2020, 606; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2001 - 3 K 1168/99, juris). - BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Ein derartiges Verschulden liegt demnach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH, Beschluss vom 25.06.1997 - VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8). - FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2001 - 3 K 1168/99
Angebliche Zahlungen an ausländische Subunternehmer als verdeckte …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2021 - 12 K 19/14
Ermittelt die Finanzbehörde erhebliche Umstände, die darauf hindeuten, dass an den Steuerpflichtigen bzw. dessen Betrieb gerichtete Rechnungen nur zum Schein ausgestellt worden sein könnten, so hat der Steuerpflichtige seinerseits nachzuweisen, dass dies nicht zutrifft, sondern die Leistungen wie in den Rechnungen ausgewiesen erbracht worden sind (FG Hamburg, Urteil vom 27.11.2019 - 2 K 111/17, DStRE 2020, 606; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2001 - 3 K 1168/99, juris).