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   VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04   

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VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04 (https://dejure.org/2005,23959)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.2005 - 12 K 204/04 (https://dejure.org/2005,23959)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 2005 - 12 K 204/04 (https://dejure.org/2005,23959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für eine auflösende Bedingung bei ausländerrechtlicher Duldung.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2000 - 13 S 2260/99

    Duldung - auflösende Bedingung zulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Die Statthaftigkeit jedenfalls auch einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Duldung ohne jene die Kläger störende auflösende Bedingung kann aber nicht ernsthaft in Frage gestellt werden (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.2001, AuAS  2001, 146; Urt. v. 20.09.2000, VBlBW 2001, 285).

    Gleiches muss auch für die Versagung einer bestimmten Art der Duldung - hier einer ohne auflösende Bedingung - gelten (so auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2000, a.a.O.).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Beifügung auslösender Bedingungen zur Duldung steht außer Zweifel (vgl. nach neuem Recht § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.08.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2000, a.a.O.).

    Erforderlich ist allerdings einerseits dass die Bedingung hinreichend bestimmt formuliert ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2000, a.a.O:; VG Stuttgart, Beschl. v. 17.12.2001., a.a.O.), was hier der Fall ist, und andererseits, dass sie nicht als solche gegen anderweitige Rechtsvorschriften verstößt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2004 - 2 L 128/04

    Duldung, Nebenbestimmungen, Auflösende Bedingung, Räumliche Beschränkung

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Zwar kann von einer gefestigten Rechtsprechung zur Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen gegen Nebenbestimmungen - insbesondere Bedingungen -  zur Duldung nicht ausgegangen werden (offen lassend etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.08.2004 - 2 L 128/04 - [Juris ] ; sehr großzügig außerhalb des Ausländerrechts BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, BVerwGE 112, 221, freilich gerade nicht im Falle einer Bedingung).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Beifügung auslösender Bedingungen zur Duldung steht außer Zweifel (vgl. nach neuem Recht § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.08.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2000, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 06.04.2005 - 12 K 521/04

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichterfüllung der Passpflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    § 5 Abs. 3 AufenthG lässt nämlich nur Ausnahmen vom Erfordernis der Erfüllung der Passpflicht (§ 3 AufenthG) zu, jedoch kein Absehen von Passbeschaffungsbemühungen (so VG Stuttgart, Urt. v. 06.04.2005 - 12 K 521/04 - Storr/Wenger, a.a.O., § 5 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Zwar kann von einer gefestigten Rechtsprechung zur Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen gegen Nebenbestimmungen - insbesondere Bedingungen -  zur Duldung nicht ausgegangen werden (offen lassend etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.08.2004 - 2 L 128/04 - [Juris ] ; sehr großzügig außerhalb des Ausländerrechts BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, BVerwGE 112, 221, freilich gerade nicht im Falle einer Bedingung).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Solange eine bestandskräftige negative und vom Bundesamt noch nicht wiederaufgegriffene Feststellung vorliegt, dass keine Abschiebungsverbote (früher z.T. Abschiebungshindernisse) vorliegen, ist der Beklagte Ziffer 2 sogar rechtlich gehindert, aus zielstaatsbezogenen Gründen Duldungen ohne auflösende Bedingung zu erteilen (§ 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.10.2004 - 11 S 1448/03 -).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen ist regelmäßig der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.1998, InfAuslR 1998, 382 zur Erteilung eines Titels).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Solange eine bestandskräftige negative und vom Bundesamt noch nicht wiederaufgegriffene Feststellung vorliegt, dass keine Abschiebungsverbote (früher z.T. Abschiebungshindernisse) vorliegen, ist der Beklagte Ziffer 2 sogar rechtlich gehindert, aus zielstaatsbezogenen Gründen Duldungen ohne auflösende Bedingung zu erteilen (§ 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, InfAuslR 2000, 16; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.10.2004 - 11 S 1448/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    aa) Nach der überwiegenden Rechtsprechung ist die Suizidalität der Klägerin Ziffer 2 jedoch kein solches Vollstreckungshindernis, da durch geeignete Maßnahmen vor und während der Abschiebung, welche der Beklagte Ziffer 2 zu ergreifen angekündigt hat, dieser Gefahr begegnet werden kann (vgl. dazu insbes. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht diesen Einwand und lässt daher eine Duldungserteilung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn ein solcher Anspruch ermessensfehlerhaft versagt und bei korrekter Ermessensausübung höchstwahrscheinlich ist  (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; OVG Brandenburg, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 B 124/98 - [Juris]),  er aber ohne die Erteilung der Duldung untergehen wird (so OVG NRW, Beschl. v. 20.04.1999, NVwZ-Beilage 1999, 99; Welte in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 55 Rdnr. 19c).
  • OVG Brandenburg, 03.11.1998 - 4 B 124/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Sicherungsfähigkeit; Einstweilige

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
    Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht diesen Einwand und lässt daher eine Duldungserteilung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn ein solcher Anspruch ermessensfehlerhaft versagt und bei korrekter Ermessensausübung höchstwahrscheinlich ist  (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; OVG Brandenburg, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 B 124/98 - [Juris]),  er aber ohne die Erteilung der Duldung untergehen wird (so OVG NRW, Beschl. v. 20.04.1999, NVwZ-Beilage 1999, 99; Welte in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 55 Rdnr. 19c).
  • VG Stuttgart, 12.01.2005 - 5 K 4301/04

    Abschiebung eines bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • VG Stuttgart, 17.12.2001 - 2 K 4525/00

    Unbestimmte Nebenbestimmung zu Duldung - Anfechtung ohne Vorverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 13 S 707/06

    Ausländerrecht; Passivlegitimation bei Beauftragung der unteren Ausländerbehörde

    Eine Beauftragung nach § 9 AAZuVO lässt nach der hierzu vorliegenden erstinstanzliche Rechtsprechung (VG Stuttgart, a.a.O., Urteil vom 02.02.2004 - 12 K 4630/03 -, Urteil vom 28.04.2005 - 12 K 204/04) die Passivlegitimation unberührt; sie macht also insbesondere nicht die untere Ausländerbehörde zur "erlassenden Behörde" im Sinn des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO bzw. des § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfG.
  • VG Stuttgart, 22.11.2005 - 12 K 2469/04

    Aufenthaltserlaubnis nach langjährigem Aufenthalt

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.04.2005 - 12 K 204/04 - wurde das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den Klägern Duldungen ohne auflösende Bedingungen bis zum 30.07.2005 zu erteilen.
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