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   FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 252/00   

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https://dejure.org/2004,13244
FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 252/00 (https://dejure.org/2004,13244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2004 - 12 K 252/00 (https://dejure.org/2004,13244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2004 - 12 K 252/00 (https://dejure.org/2004,13244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Betreiben eines Gewerbebetriebes im Inland; Besteuerung von Unternehmensgewinnen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz); Voraussetzungen für die Begründung eines Betriebsstätte eines schweizerischen Unternehmens im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung zwischen einem Einzelunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz und inländischen GmbH' s; Begründung einer Betriebsstätte i.S. des DBA-Schweiz durch inländische GmbH' s als Pächter sowie durch Prokuristen; Gewerbesteuermessbetrag ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung zwischen einem Einzelunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz und inländischen GmbH' s - Begründung einer Betriebsstätte i.S. des DBA-Schweiz durch inländische GmbH' s als Pächter sowie durch Prokuristen - Gewerbesteuermessbetrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gewerbesteuerpflicht bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.04.1978 - I R 136/77

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb eines beschränkt Steuerpflichtigen bei Bestellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 252/00
    Als abhängiger Vertreter in diesem Sinne sind zum einen die beiden GmbHs anzusehen, denn auch ein Pächter eines Gewerbebetriebs, der den Verpächter in der Erfüllung der Verpächteraufgaben unterstützt, kann abhängiger Vertreter sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1978 I R 136/77, BStBl II 1978, 494).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Pächter über seine Pächterpflichten hinaus die wirtschaftlichen Interessen des Verpächters hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebseinrichtungen wahrzunehmen übernommen hat, also Handlungen vornimmt, die in den betrieblichen Bereich des Verpächters fallen (BFH-Urteil vom 12. April 1978 I R 136/77, a.a.O.).

  • BFH, 16.05.2001 - I R 47/00

    DBA-Ungarn: Bauausführung als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 252/00
    Die dort enthaltene Begriffsbestimmung geht im Rahmen der Anwendung des Abkommens derjenigen in § 12 Abgabenordnung (AO) vor (Art. 3 Abs. 2 DBA-Schweiz; BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 I R 47/00, BStBl II 2002, 846).
  • BFH, 17.07.1991 - I R 98/88

    Einheitswerte des Besitz- und Betriebsunternehmers sind zur Prüfung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 12 K 252/00
    Die Entscheidung, ob eine ausländische Besitzgesellschaft im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die zur Gewerbesteuerpflicht führt, ist dabei allein nach den Gegebenheiten des Besitzunternehmens zu treffen; die gewerbliche Tätigkeit der inländischen Betriebsgesellschaft allein macht diese gesonderte Entscheidung nicht entbehrlich (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 I R 98/88, BStBl II 1992, 246 m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2009 - I B 67/08

    Überraschungsentscheidung als Verfahrensfehler - Pächter als ständiger Vertreter

    Die Klägerin hat mit Blick auf Art. 5 Abs. 4 DBA-Spanien eine Abweichung der Entscheidung des FG von der Rechtsprechung des BFH (Senatsurteil vom 12. April 1978 I R 136/77, BFHE 125, 157, BStBl II 1978, 494) oder des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 21. April 2004 12 K 252/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1384) zu Unrecht gerügt.

    Das FG Baden-Württemberg (in EFG 2004, 1384) hat unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 125, 157, BStBl II 1978, 494 ausgeführt, dass eine GmbH als abhängiger Vertreter im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anzusehen ist, wenn eine GmbH als "Pächter über ... (ihre) Pächterpflichten hinaus die wirtschaftlichen Interessen des Verpächters hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebseinrichtungen wahrzunehmen übernommen hat, also Handlungen vornimmt, die in den betrieblichen Bereich des Verpächters fallen".

    Diese Deutung liegt auch dem Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2004, 1384 zugrunde, wenn es darauf abstellt, dass die Pächterin in einem Bereich tätig geworden sei, der nach den konkreten Mietvereinbarungen dem Verpächter oblag.

  • FG Nürnberg, 28.09.2011 - 3 K 959/08

    Keine Begründung einer zur Freistellung von Vermietungseinkünften aus der Schweiz

    Eine ständige Vertretung des Verpächters durch den Pächter kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn der Pächter über seine Pächterpflichten hinaus die wirtschaftlichen Interessen des Verpächters hinsichtlich der Erhaltung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebseinrichtungen wahrzunehmen hat, also Handlungen vornimmt, die in den betrieblichen Bereich des Verpächters fallen (vgl. BFH-Urteil vom 12.04.1978 I R 136/77, BStBl II 1978, 494; BFH-Beschluss vom 20.04.2009 I B 67/08, juris; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21.04.2004 12 K 252/00, EFG 2004, 1383).

    Vorbereitungs- und Hilfstätigkeiten reichen für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte nicht aus (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2004 12 K 252/00, EFG 2004, 1384).

    Hierin unterscheidet sich der Streitfall auch von dem vom Prozessbevollmächtigten angeführten Sachverhalt im Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 21.04.2004 (12 K 252/00, EFG 2004, 1384).

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