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   VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04   

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https://dejure.org/2006,23929
VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04 (https://dejure.org/2006,23929)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2006 - 12 K 2631/04 (https://dejure.org/2006,23929)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2006 - 12 K 2631/04 (https://dejure.org/2006,23929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Kombikarten bei Großveranstaltungen als Fahrgeldeinnahmen im Zusammenhang der Berechnung des Ausgleichsanspruchs für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Beförderungsunternehmens für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter unter Berücksichtigung von Fahrgeldeinnahmen durch Kombikarten bei Großveranstaltungen; Definition des Begriffs der Fahrgeldeinnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75

    Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04
    In einem solchen Fall tritt die Leistung des Dritten nur an die Stelle der Leistung des Beförderten; sie bleibt also Gegenleistung für die Tätigkeit des Beförderungsunternehmens und dient nicht dem Ausgleich von Defiziten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1979 - VII C 56.75 - Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 1).

    Da es für den Begriff der Fahrgeldeinnahmen unerheblich ist, ob das Entgelt für die Fahrkarte ganz oder z.T. vom Benutzer, von der öffentlichen Hand oder von dritter Seite gezahlt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.01.1979, a.a.O.), sind die vertraglichen Zahlungen des kalkulierten Beförderungsentgelts je verkaufter Eintrittskarte durch den Veranstalter an den VVS im Rahmen einer Kombikartenvereinbarung grundsätzlich als Fahrgeldeinnahmen zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04
    Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn nicht unmittelbar auf Leistung eines Geldbetrages geklagt wird, sondern die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 BeamtVG Nr. 5 und Beschluss vom 09.02.2005 - 6 B 80.04 - Juris).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04
    Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn nicht unmittelbar auf Leistung eines Geldbetrages geklagt wird, sondern die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 - Buchholz 239.1 BeamtVG Nr. 5 und Beschluss vom 09.02.2005 - 6 B 80.04 - Juris).
  • BVerwG, 14.12.1972 - VII C 37.71

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Fahrgeldausfallanspruch

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2006 - 12 K 2631/04
    Die Erstattungsbeträge haben nicht den Charakter einer Subvention, sondern sind dazu bestimmt, die Empfänger für Leistungen zu entschädigen, die sie im Interesse der Allgemeinheit erledigen (vgl. BVerwG Beschl. v. 14.12.1972 - VII C 37.71 - DÖV 1973, 245; Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht, § 145 SGB IX ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 9 S 1369/06

    Beförderung behinderter Menschen

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. April 2006 - 12 K 2631/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. April 2006 - 12 K 2631/04 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (- 12 K 2631/04 -) und die Behördenakten des Beklagten vor.

  • VG Stuttgart, 23.11.2007 - 9 K 2616/07

    Erstattung von Fahrgeldausfällen eines Verkehrsunternehmens für die

    Ob die Definition der Fahrgeldeinnahmen im Sinne des Kapitels 13 des SGB IX in jeder Hinsicht mit der Definition des Beförderungsentgelts nach § 39 PBefG übereinstimmt, erscheint allerdings zweifelhaft (offen gelassen in BVerwG, Urt. v. 31.1.1975, VRS 1, 156 bei der Auslegung der Vorgängervorschrift des § 4 Abs. 1 UnBefG; bejahend wohl VG Stuttgart, 12. Kammer, Urt. v. 11.4.2006 - 12 K 2631/04 - sowie - zur Vorgängervorschrift des § 62 SchwbG - VG Augsburg, Urt. v. 22.6.2006, a.a.O.).

    Die Unternehmer sollen also in pauschalierter Form das erhalten, was sie ohne gesetzliche Inpflichtnahme erhalten hätten, wenn die Menschen mit einer Schwerbehinderung das Beförderungsentgelt selbst entrichten müssten (so VG Stuttgart, 12. Kammer, Urt. v. 11.4.2006, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 13.02.2014 - 8 K 229/12

    Entgelt für die Beförderung von Rentnern zum ermäßigten Tarif als

    Dieser Auslegung des Begriffes Fahrgeld hat sich die Rechtsprechung - soweit ersichtlich-durchgängig angeschlossen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.03.2008 - 9 S 1369/06 - BayVGH, U. v. 24.09.2008 - 12 B 06.2118 - VG Stuttgart, U. v. 11.04.2006 - 12 K 2631/04 - VG Augsburg, U. v. 22.06.2006 - Au 3 K 05.684 - und U. v. 06.10.2009 - Au 3 K 08.301 - jeweils zitiert nach juris).
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