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   FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01   

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https://dejure.org/2002,17474
FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01 (https://dejure.org/2002,17474)
FG München, Entscheidung vom 10.09.2002 - 12 K 3053/01 (https://dejure.org/2002,17474)
FG München, Entscheidung vom 10. September 2002 - 12 K 3053/01 (https://dejure.org/2002,17474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5
    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Dass er nach Abschluss der Vereinbarung zu der Überzeugung gelangt ist, der Gewinn sei zu hoch angesetzt worden, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537 ).

    Kein Fall der unzutreffenden Besteuerung in diesem Sinne liegt dagegen vor, wenn sich die Beteiligten bei bestehender Unsicherheit über die tatsächlichen Umstände auf einen bestimmten Steuersachverhalt festlegen und sich dieser später aufgrund neuer Erkenntnisse als so nicht zutreffend erweist; denn es liegt im Wesen der tatsächlichen Verständigung, dass die Bindung an einen angenommenen und nicht an den tatsächlichen Sachverhalt eintritt und die Abweichung vom wirklichen Sachverhalt, die sich zu Gunsten wie auch zu Ungunsten jeder Partei auswirken kann, keine Berücksichtigung mehr findet (BFH-Urteil vom 12. August 1999 XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537 ).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Besteht wie im Streitfall durch unklare Verbuchungen und Verrechnungen zwischen Einzel- und Beteiligungsunternehmen Unsicherheit über den tatsächlichen Besteuerungssachverhalt, so ist es zur Förderung und Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens und im Interesse des Rechtsfriedens zulässig, eine Vereinbarung über einen bestimmten steuerlichen Sachverhalt (nicht dagegen über das anzuwendende Recht) zu treffen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BStBl. II 1985, 354).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Von der Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung vom 09. Oktober 2000 könnte sich der Kläger daher nur losen, wenn ein entsprechender Vorbehalt in die Vereinbarung aufgenommen worden wäre (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BStBl. II 1996, 625), was ausweislich der Niederschrift nicht der Fall ist, oder wenn das FA bereit wäre, einer abweichenden tatsächlichen Verständigung zuzustimmen.
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Einer derartigen tatsächlichen Verständigung zugänglich sind bei gewerblichen Einkünften, wie sie der Kläger im Rahmen seines Einzelunternehmens erzielt, unter anderem die Art. der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ), Bilanzansätze (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18), die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BStBl. II 1977, 472), aber auch die Höhe des Gewinns insgesamt (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45 und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFH/NV 2002, 697 ).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Einer derartigen tatsächlichen Verständigung zugänglich sind bei gewerblichen Einkünften, wie sie der Kläger im Rahmen seines Einzelunternehmens erzielt, unter anderem die Art. der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ), Bilanzansätze (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18), die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BStBl. II 1977, 472), aber auch die Höhe des Gewinns insgesamt (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45 und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFH/NV 2002, 697 ).
  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Einer derartigen tatsächlichen Verständigung zugänglich sind bei gewerblichen Einkünften, wie sie der Kläger im Rahmen seines Einzelunternehmens erzielt, unter anderem die Art. der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ), Bilanzansätze (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18), die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BStBl. II 1977, 472), aber auch die Höhe des Gewinns insgesamt (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45 und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFH/NV 2002, 697 ).
  • BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95

    Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen,

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Zu einer nicht zutreffenden Besteuerung führt eine tatsächliche Verständigung insbesondere dann, wenn die Parteien wider besseres Wissen einvernehmlich einen bestimmten Sachverhalt der Besteuerung zugrundelegen (z. B. die Annahme einer Betriebsaufgabe im Jahr 02, obwohl sie schon 01 stattgefunden hat und dies den Parteien bekannt ist, vgl. BFH-Urteil vom 03. Juni 1997 IX R 2/95, BStBl. II 1998, 373).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Einer derartigen tatsächlichen Verständigung zugänglich sind bei gewerblichen Einkünften, wie sie der Kläger im Rahmen seines Einzelunternehmens erzielt, unter anderem die Art. der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ), Bilanzansätze (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18), die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BStBl. II 1977, 472), aber auch die Höhe des Gewinns insgesamt (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45 und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFH/NV 2002, 697 ).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 47/94

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung der Kostenmiete als Mietwert für die selbstgenutzte

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Die Vereinbarung wurde außerdem von Personen getroffen, die für die Beteiligten handlungsberechtigt sind (BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580 m. w. Nw.).
  • BFH, 13.01.1977 - IV R 9/73

    Anwendung der Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs bei der Ermittlung des dem

    Auszug aus FG München, 10.09.2002 - 12 K 3053/01
    Einer derartigen tatsächlichen Verständigung zugänglich sind bei gewerblichen Einkünften, wie sie der Kläger im Rahmen seines Einzelunternehmens erzielt, unter anderem die Art. der Gewinnermittlung (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 ), Bilanzansätze (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 73/98, BStBl. II 2000, 18), die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 IV R 9/73, BStBl. II 1977, 472), aber auch die Höhe des Gewinns insgesamt (BFH-Urteile vom 05. Oktober 1990 III R 19/88, BStBl. II 1991, 45 und vom 24. Januar 2002 III R 49/00, BFH/NV 2002, 697 ).
  • BFH, 26.10.2005 - X B 41/05

    Tatsächliche Verständigung

    Die Revision war im Streitfall auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des FG Köln vom 22. November 2001 10 K 7558/96 (juris Nr: STRE200270475) und des FG München vom 10. September 2002 12 K 3053/01 (juris Nr: STRE200271870) zuzulassen.
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