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   FG Köln, 20.09.1995 - 12 K 3591/93   

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FG Köln, 20.09.1995 - 12 K 3591/93 (https://dejure.org/1995,10194)
FG Köln, Entscheidung vom 20.09.1995 - 12 K 3591/93 (https://dejure.org/1995,10194)
FG Köln, Entscheidung vom 20. September 1995 - 12 K 3591/93 (https://dejure.org/1995,10194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.01.1980 - IV R 156/78

    Mitunternehmerstellung - Erwerb eines Kommanditanteils - Tätigkeitsvergütung -

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  • BFH, 08.04.1992 - XI R 37/88

    Arbeitgeberanteile eines Kommanditisten als Vergütungen

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  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

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  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 53/94

    Abfindungen, die einem bisher angestellten Kommanditisten gewährt werden, sind

    Entgegen der Ansicht des Klägers liegen Sondervergütungen nicht nur hinsichtlich des laufenden Arbeitslohnes vor; zu ihnen gehören auch die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG als Arbeitslohn zu erfassenden einmaligen Bezüge (vgl. z. B. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 23. Februar 1995 XII 198/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 878, und FG Köln, Urteil vom 20. September 1995 12 K 3591/93, EFG 1996, 9; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 15 Rdnr. 584).

    Zweck der Vorschrift ist es, die einem Steuerpflichtigen für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährte Abfindung nicht durch deren steuerliche Belastung teilweise wieder rückgängig zu machen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 27. April 1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl II 1994, 653 unter II. 2. c der Gründe; vom 16. Dezember 1992 XI R 33/91, BFHE 170, 369, BStBl II 1993, 447); diese Nachteile können bei einem Arbeitnehmer-Kommanditisten zu einer ebenso großen sozialen Härte führen wie bei anderen Arbeitnehmern (vgl. aber auch Niedersächsisches FG, EFG 1995, 878, und FG Köln, EFG 1996, 9).

    Der erkennende Senat folgt damit im Ergebnis der ganz herrschenden Meinung (Niedersächsisches FG, EFG 1995, 878; FG Köln, EFG 1996, 9; Altehöfer in Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz, § 3 Anm. 59; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 21. Aufl., § 3 Nr. 9 EStG Anm. 6, 12; Erhard in Blümich, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Meincke in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 3 EStG Rdnr. 43; Offerhaus, Deutsche Steuer-Zeitung 1981, 445, 446; Scholtz in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. 17 b; anderer Ansicht von Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. B 9/41 "Mitunternehmer"; Schindhelm/Grothe, Der Betrieb 1989, 700).

    Ob aus diesen Gründen bei Abfindungen, die zu den Sondervergütungen gehören, auch die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen ist (so z. B. FG Köln, EFG 1996, 9), kann der Senat im Streitfall offenlassen.

  • BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06

    Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als

    Gleichwohl können die Einkünfte aus der Geschäftsführungstätigkeit von den anderen Bestandteilen der mitunternehmerisch bezogenen Einkünfte jedenfalls dann abgegrenzt werden, wenn der Mitunternehmer Geschäfte einer an der Mitunternehmerschaft beteiligten Kapitalgesellschaft führt (gl.A. im Ergebnis Brucker, Steuerwarte 2006, 154, 155; Paus, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1997, 37, 38; Preuschoff, Betriebs-Berater 1999, 1464, 1468; a.A FG Köln, Urteil vom 20. September 1995 12 K 3591/93, EFG 1996, 9, rkr.).
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 95/06

    Abfindung für Auflösung des Geschäftsführervertrags mit Komplementär-GmbH kann

    Gleichwohl können die Einkünfte aus der Geschäftsführungstätigkeit von den anderen Bestandteilen der mitunternehmerisch bezogenen Einkünfte jedenfalls dann abgegrenzt werden, wenn der Mitunternehmer Geschäfte einer an der Mitunternehmerschaft beteiligten Kapitalgesellschaft führt (gl.A. im Ergebnis Brucker, Steuerwarte 2006, 154, 155; Paus, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1997, 37, 38; Preuschoff, Betriebs-Berater 1999, 1464, 1468; a.A. FG Köln, Urteil vom 20. September 1995 12 K 3591/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 9, rkr.).
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