Rechtsprechung
FG Köln, 26.03.2003 - 12 K 3947/98 |
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.03.2003 - 12 K 3947/98
- BFH, 30.10.2003 - V B 192/03
- BFH, 02.02.2007 - V B 146/05
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.Er rügte im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.
Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.
Dass der Antragsteller im Klageverfahren der GmbH (Az. 12 K 3947/98) zunächst (bis kurz nach Klageerhebung) noch die Rechtsstellung als Geschäftsführer der GmbH hatte, ändert daran nichts.
Vielmehr vertritt der Antragsteller darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er (doch) zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 gegen das gegen die GmbH ergangene Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98 befugt gewesen, weil er zu Beginn des Klageverfahrens als damaliger Geschäftsführer der GmbH Beteiligter des Verfahrens vor dem FG gewesen sei.
- BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit …
Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.Er rügte im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.
Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.
- BFH, 02.02.2007 - V B 146/05
NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels
Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.Er rügt im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.
- BFH, 30.10.2003 - V B 192/03
FG-Verfahren; Beteiligter
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) wendet sich mit der am 16. Oktober 2003 bei dem Finanzgericht (FG) eingegangenen Beschwerde gegen das Urteil 12 K 3947/98 des FG vom 26. März 2003, das gegen eine GmbH ergangen ist.Der Senat beurteilt die Beschwerde der Beschwerdeführerin als Nichtzulassungsbeschwerde gegen des Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98.
- BFH, 30.10.2003 - V S 17/03
Keine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Rechtsmittel eines Nichtbeteiligten …
Das Finanzgericht (FG) hatte durch Urteil 12 K 3947/98 vom 26. März 2003 über die Klage der A-GmbH wegen Umsatzsteuer 1993 entschieden.