Rechtsprechung
   FG Köln, 26.03.2003 - 12 K 3947/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34225
FG Köln, 26.03.2003 - 12 K 3947/98 (https://dejure.org/2003,34225)
FG Köln, Entscheidung vom 26.03.2003 - 12 K 3947/98 (https://dejure.org/2003,34225)
FG Köln, Entscheidung vom 26. März 2003 - 12 K 3947/98 (https://dejure.org/2003,34225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

    Er rügte im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

    Dass der Antragsteller im Klageverfahren der GmbH (Az. 12 K 3947/98) zunächst (bis kurz nach Klageerhebung) noch die Rechtsstellung als Geschäftsführer der GmbH hatte, ändert daran nichts.

    Vielmehr vertritt der Antragsteller darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er (doch) zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde V B 146/05 gegen das gegen die GmbH ergangene Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98 befugt gewesen, weil er zu Beginn des Klageverfahrens als damaliger Geschäftsführer der GmbH Beteiligter des Verfahrens vor dem FG gewesen sei.

  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

    Er rügte im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.

    Entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss in BFH/NV 2007, 958 sei er --der Antragsteller-- (doch) Beteiligter des Klageverfahrens 12 K 3947/98 vor dem FG gewesen.

  • BFH, 02.02.2007 - V B 146/05

    NZB: Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels

    Durch Urteil vom 26. März 2003 gab das Finanzgericht (FG) der Klage der GmbH (Az. 12 K 3947/98) teilweise statt und ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

    Er rügt im Wesentlichen, dass er in dem finanzgerichtlichen Verfahren 12 K 3947/98 gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hätte beigeladen werden müssen.

  • BFH, 30.10.2003 - V B 192/03

    FG-Verfahren; Beteiligter

    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) wendet sich mit der am 16. Oktober 2003 bei dem Finanzgericht (FG) eingegangenen Beschwerde gegen das Urteil 12 K 3947/98 des FG vom 26. März 2003, das gegen eine GmbH ergangen ist.

    Der Senat beurteilt die Beschwerde der Beschwerdeführerin als Nichtzulassungsbeschwerde gegen des Urteil des FG vom 26. März 2003 12 K 3947/98.

  • BFH, 30.10.2003 - V S 17/03

    Keine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Rechtsmittel eines Nichtbeteiligten

    Das Finanzgericht (FG) hatte durch Urteil 12 K 3947/98 vom 26. März 2003 über die Klage der A-GmbH wegen Umsatzsteuer 1993 entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht