Rechtsprechung
FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbarkeit weitergeleiteter Versicherungsprovisionen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sonstige Einkünfte: - Steuerbarkeit weitergeleiteter Versicherungsprovisionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01 E
- FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98
- BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03
- BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 158
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.05.1998 - X R 94/96
Eigenprovision als sonstige Einkünfte
Auszug aus FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01
Die vom Bekl. zitierten Urteile des BFH vom 27.05.1998 X R 94/96 und X R 17/95 seien im Streitfall nicht einschlägig.Unter den Begriff der sonstigen Leistungen nach dieser Vorschrift fällt jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteil vom 27.05.1998 X R 94/96, BStBl. II 1998, 619;… Schmidt/Heinicke EStG § 22 Rz. 31).
Der BFH hat darüber hinaus solche "Eigenprovisionen", die nur aus einmaligem Anlass gezahlt wurden und keine gewerblichen Einkünfte darstellten, in dem Urteil X R 94/96 als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG für steuerbar gehalten.
- BFH, 27.05.1998 - X R 17/95
Eigenprovision als Betriebseinnahmen
Auszug aus FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01
Die vom Bekl. zitierten Urteile des BFH vom 27.05.1998 X R 94/96 und X R 17/95 seien im Streitfall nicht einschlägig.Der BFH hat zwar in dem Urteil vom 27.05.1998 X R 17/95 (BStBl. II 1998, 618) Provisionen, die ein Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen für den Abschluss privater Versicherungen für sich und seine Ehefrau erhielt, als Betriebseinnahmen seines Gewerbebetriebes behandelt.
- FG Münster, 23.04.1991 - 15 K 8048/88
Einordnung von Provisionszahlungen als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 …
Auszug aus FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01
Die dem Kl. zugeflossenen Provisionsanteile stellen sich als Preisnachlässe für den Kl. dar, nicht aber als Entgelte für sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.04.1991 15 K 8048/88 E, EFG 1992, 132). - BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
Auszug aus FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01
Der BFH hat in mehreren jüngeren Urteilen Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, nicht als Einnahmen (hier aus Vermietung und Verpachtung) behandelt, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie (BFH-Urteile vom 26.02.2002 IX R 20/98, BFH/NV 2002, 854 und IX R 21/01, BFH/NV 2002, 913). - BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …
Auszug aus FG Münster, 23.10.2002 - 12 K 5082/01
Der BFH hat in mehreren jüngeren Urteilen Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, nicht als Einnahmen (hier aus Vermietung und Verpachtung) behandelt, sondern als Minderung der Anschaffungskosten der Immobilie (BFH-Urteile vom 26.02.2002 IX R 20/98, BFH/NV 2002, 854 und IX R 21/01, BFH/NV 2002, 913).
- BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02
Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision …
Das Finanzgericht (FG) beurteilte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 158 veröffentlichten Urteil die Provisionsanteile des Klägers als nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar. - FG Schleswig-Holstein, 23.07.2010 - 1 K 215/05
Provisionen eines Anlagevermittlers für die Vermittlung von Beteiligungen an …
Unbeachtlich ist insoweit, dass es bei der Zeichnung eigener Anteile an einer Vermittlungsleistung im eigentlichen Sinne fehlen mag, denn die Provisionszahlungen stellten sich jedenfalls als sonstige Zuwendungen dar, die ebenfalls ihre Veranlassung in der betrieblichen Sphäre des Klägers hätten und deshalb als sonstige Sachzuwendungen steuerlich zu erfassen wären (vgl. Valentin, Anmerkung zum Urteil des FG Münster vom 23. Oktober 2002 12 K 5082/01 E, EFG 2003, 159 und das Urteil des BFH vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618).