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   OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08   

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https://dejure.org/2011,3634
OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08 (https://dejure.org/2011,3634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2011 - 12 KN 187/08 (https://dejure.org/2011,3634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2011 - 12 KN 187/08 (https://dejure.org/2011,3634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in einem regionalen Raumordnungsprogramm

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht zur hinreichenden Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der die Flächenauswahl betreffenden Abwägungsentscheidung; Vorliegen eines Abwägungsfehlers bei der ungeprüften Übernahme der kommunalen Planvorstellungen hinsichtlich Bauleitplänen in das Regionale ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur hinreichenden Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der die Flächenauswahl betreffenden Abwägungsentscheidung; Abwägungsfehler bei der ungeprüften Übernahme der kommunalen Planvorstellungen hinsichtlich Bauleitplänen in das Regionale Raumordnungsprogramm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in einem Raumordnungsprogramm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur hinreichenden Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der die Flächenauswahl betreffenden Abwägungsentscheidung; Vorliegen eines Abwägungsfehlers bei der ungeprüften Übernahme der kommunalen Planvorstellungen hinsichtlich Bauleitplänen in das Regionale ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Planerische Flächenauswahl muss fundiert und nachvollziehbar sein! (IBR 2011, 431)

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 786
  • DÖV 2012, 79
  • BauR 2011, 1300
  • BauR 2011, 1371
  • ZfBR 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nicht anders als ein Bauleitplan ist auch ein Raumordnungsprogramm fehlerhaft, wenn die gebotene Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. Urt. d. erkennenden Sen. v. 28.1.2010 - 1 2 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043, Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162; OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225 ).

    Eine fehlerfreie Abwägung setzt insoweit voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden (Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043 ; OVG Sachsen , Urteil v. 7.4.2005, a.a.O.).

    Eine ungeprüfte Übernahme der auf der Ebene der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne in den Kommunen zum Ausdruck gekommenen Planvorstellungen in das RROP stellt jedoch einen Abwägungsfehler dar (vgl. Urt. d. Sen. v. 28.10.2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043) .

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Soweit das RROP 2006 als Ziel der Raumordnung Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung ausweist und außerhalb der Vorrangstandorte raumbedeutsame Windkraftanlagen für unzulässig erachtet, kommt dieser Ausweisung als abstrakt-genereller Regelung aufgrund der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtliche Außenwirkung gegenüber Bauantragstellern und Vorhabensträgern zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2010 - 4 C 6.09 -, BauR 2011, 97 m. w. N., Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ).

    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urt. v. 26.4.2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, NVwZ 2007, 1081 ff.; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679 ff.) und des Senates (vgl. Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 m. w. N. ) angewandten Grundsätzen bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt diese Vorschrift die Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.

    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 ) anerkannt , dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nicht anders als ein Bauleitplan ist auch ein Raumordnungsprogramm fehlerhaft, wenn die gebotene Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt wurde, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen oder wenn der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. Urt. d. erkennenden Sen. v. 28.1.2010 - 1 2 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043, Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162; OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225 ).

    Eine fehlerfreie Abwägung setzt insoweit voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden (Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043 ; OVG Sachsen , Urteil v. 7.4.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urt. v. 26.4.2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, NVwZ 2007, 1081 ff.; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679 ff.) und des Senates (vgl. Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 m. w. N. ) angewandten Grundsätzen bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt diese Vorschrift die Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.

    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 ) anerkannt , dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urt. v. 26.4.2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, NVwZ 2007, 1081 ff.; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679 ff.) und des Senates (vgl. Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 m. w. N. ) angewandten Grundsätzen bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt diese Vorschrift die Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.

    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 ) anerkannt , dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urt. v. 26.4.2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, NVwZ 2007, 1081 ff.; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679 ff.) und des Senates (vgl. Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 m. w. N. ) angewandten Grundsätzen bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt diese Vorschrift die Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Eine solche Regelung hat der Niedersächsische Gesetzgeber mit § 7 Nds. AGVwGO geschaffen, so dass das als Satzung beschlossene RROP 2006 des Antragsgegners grundsätzlich der Überprüfung in einem Normenkontrollverfahren unterliegt (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.2008 - 12 KN 35/07 -, NdsVBl 2009, 107 m. w. N. ).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2002 - 1 L 2504/00

    Abwägungsfehler; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Plangebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 ; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382 ) anerkannt , dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urt. v. 26.4.2007 - BVerwG 4 CN 3.06 -, NVwZ 2007, 1081 ff.; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679 ff.) und des Senates (vgl. Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 m. w. N. ) angewandten Grundsätzen bei der Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt diese Vorschrift die Errichtung von Windenergieanlagen im gemeindlichen Außenbereich unter einen Planungsvorbehalt, der sich an die Gemeinden als Träger der Flächennutzungsplanung und - für raumbedeutsame Anlagen - an die Träger der Raumordnungsplanung, insbesondere der Regionalplanung, richtet.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.09

    Windenergieanlage; Ausschlusswirkung; Vorranggebiet; Vorbehaltsgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08
    Soweit das RROP 2006 als Ziel der Raumordnung Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung ausweist und außerhalb der Vorrangstandorte raumbedeutsame Windkraftanlagen für unzulässig erachtet, kommt dieser Ausweisung als abstrakt-genereller Regelung aufgrund der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtliche Außenwirkung gegenüber Bauantragstellern und Vorhabensträgern zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2010 - 4 C 6.09 -, BauR 2011, 97 m. w. N., Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 8 A 2672/03

    Flächnutzungsplan: Berücksichtigung von Windkraftanlagen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 4.10

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2020 - VerfGH 10/19

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die regionalplanerische Festlegung eines

    Denn der Regionalplaner hatte bereits im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass eine einfache und damit unsystematische Übernahme von gemeindlichen Konzentrationszonen schon bei abstrakter Betrachtung abwägungsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. OVG NI, Urteil vom 31. März 2011 - 12 KN 187/08, BauR 2011, 1300 = juris, Rn. 21; Reidt, BauR 2017, 1293, 1297).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 31. März 2011 (- 12 KN 187/08 -, BauR 2011, 1300) zu § 10 Abs. 2 NROG a. F. noch eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

    Ein Abwägungsfehler läge in diesem Zusammenhang nur vor, wenn die auf der Ebene der Flächennutzungs- oder der Bebauungspläne in den Verbandskommunen zum Ausdruck gekommenen Planvorstellungen tatsächlich ungeprüft übernommen worden wären (Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043; Urt. v. 31.3.2011 - 12 KN 187/08 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2011 - 1 KN 224/07

    Vorliegen einer Rechtsgrundlage für zeitlich gestaffelte Gebietsfestlegungen im

    Das angegriffene Raumordnungsprogramm ist durch Urteil des 12. Senats dieses Gerichts vom 31. März 2011 (- 12 KN 187/08 -, ZfBR 2011, 488 ) hinsichtlich des Teilbereiches Windenergie für unwirksam erklärt worden.

    das RROP 2006 insgesamt für unwirksam zu erklären, soweit das nicht schon durch das Urteil des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011 - 12 KN 187/08 - geschehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    D ie ungeprüfte Übernahme der auf der Ebene der Flächennutzungspläne zum Ausdruck gekommenen Planvorstellungen in das Regionale Raumordnungsprogramm stellt nach der Rechtsprechung des Senats einen Abwägungsfehler dar , der im Normenkontrollverfahren die Unwirksamkeitserklärung des RROP zur Folge hat (Urt. d. Sen. v. 31.3.2011 - 12 KN 187/08 -, BauR 2011, 1300; Urt. d. Sen. v. 28.10.2010 - 12 KN 65/07 -, BauR 2010, 1043 ).
  • VG Aachen, 15.12.2011 - 5 K 825/08

    Voraussetzungen für die Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheides für

    In der Rechtsprechung, vgl. u.a. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2006 - 8 A 2672/03 -, BRS 70 Nr. 37; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2011 - 12 KN 187/08 -, juris Rdnr. 18; OVG Berlin-Brandenburg - OVG 2 A 4.10 -, juris Rdnr. 46, ist anerkannt, dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs - hier des Regionalrats - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.
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