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   OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 12 ME 414/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18733
OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 12 ME 414/07 (https://dejure.org/2008,18733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2008 - 12 ME 414/07 (https://dejure.org/2008,18733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2008 - 12 ME 414/07 (https://dejure.org/2008,18733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG sowie Frage des wiederholten Erreichens der Punktwerte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 StVG; § 4 Abs. 5 StVG; § 4 Abs. 7 S. 2 StVG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichen des Grenzwerts von 18 Punkten im Verkehrszentralregister; Anforderungen an eine behördliche Verwarnpflicht bei Erreichen des Punktegrenzwerts "von oben" etwa ...

  • Judicialis

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1; ; StVG § 4 Abs. 5 S. 1; ; StVG § 4 Abs. 5 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwarnung eines Fahrerlaubnisinhabers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Führerscheinverlust bei Punktesammlern nur nach Androhung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Erreichen des Grenzwerts von 18 Punkten im Verkehrszentralregister; Anforderungen an eine behördliche Verwarnpflicht bei Erreichen des Punktegrenzwerts "von oben" etwa ...

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 7.4.2008)

    Entzug des Führerscheins nur nach Vorwarnung!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 16 B 2174/06

    Bezug des Punktsystems auf die Rechtskraft der zu bewertenden Entscheidungen ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 12 ME 414/07
    Ergeben sich die Punktestände der jeweiligen Eingriffsstufen zum wiederholten Mal, sind die Maßnahmen jeweils auch erneut zu ergreifen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss v. 11.11.2003 - 2 EO 682/03 -, VRS 106, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.2.2007 - 16 B 2174/06 -, NJW 2007, 1768; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 13, Jagow, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 4 b; Haus, zfs 2003, 523).
  • OVG Thüringen, 11.11.2003 - 2 EO 682/03

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; erneute Maßnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 12 ME 414/07
    Ergeben sich die Punktestände der jeweiligen Eingriffsstufen zum wiederholten Mal, sind die Maßnahmen jeweils auch erneut zu ergreifen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss v. 11.11.2003 - 2 EO 682/03 -, VRS 106, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.2.2007 - 16 B 2174/06 -, NJW 2007, 1768; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 13, Jagow, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 4 b; Haus, zfs 2003, 523).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - 7 B 10921/03

    Verringerung des Punktestandes nach dem straßenverkehrsrechtlichen Punktesystem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2008 - 12 ME 414/07
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (- 7 B 10921/03 -, zfs 2003, 522) einen restriktiveren Ansatz verfolgt und auf der Grundlage einer teleologischen Reduktion des § 4 Abs. 5 StVG die Auffassung vertreten hat, bei einem wiederholten Erreichen oder Überschreiten von 14 oder 18 Punkten nach dem Punktsystem des § 4 StVG, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG ergriffen habe, werde der Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers nicht erneut gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG reduziert, erscheint dem beschließenden Senat zweifelhaft, ob dieser Auffassung, die im Wortlaut des § 4 Abs. 5 StVG keine Stütze findet, gefolgt werden kann.
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