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LG Rottweil, 12.12.2007 - 12 Ns 22 Js 14340/06 |
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LG Rottweil, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 12 Ns 22 Js 14340/06 (https://dejure.org/2007,94549)
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Verfahrensgang
- LG Freiburg - 12 StVK 652/05
- LG Rottweil - 1 StVK 48/08
- AG Horb, 19.01.2005 - 2 Ds 21 Js 22026/04
- LG Rottweil, 12.12.2007 - 12 Ns 22 Js 14340/06
- BGH, 12.03.2009 - 2 ARs 562/08
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.03.2009 - 2 ARs 562/08
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Zuständigkeit …
Mit der Aufnahme des Verurteilten zur Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe (Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12. Dezember 2007, Az: 12 Ns 22 Js 14340/06 AK 79/07) in die Justizvollzugsanstalt Rottweil vom 16. Juni 2008 bis zum 23. Juli 2008 ist, nachdem die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg am 4. Juli 2008 zur Frage des Bewährungswiderrufs entschieden und die Bewährungszeit erneut verlängert hatte (Bewährungsheft Band I, Blatt 251 ff.) und das Oberlandesgericht Karlsruhe am 21. Oktober 2008 (2 Ws 220/08, Bewährungsheft Band II Blatt 361) die gegen den vorgenannten Beschluss eingelegte, sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Rottweil als unbegründet verworfen hatte, die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rottweil nach dem Konzentrationsprinzip des § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO für die Bewährungsaufsicht in der vorliegenden Sache zuständig geworden.