Rechtsprechung
LG München I, 15.01.2009 - 12 O 13709/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verwendereigenschaft bei Vertrieb und Buchung von Pauschalreisen über ein Internetportal; Wirksamkeit von AGB-Klauseln über die Fälligkeit des Reisepreises, das Rücktrittsrecht des Veranstalters und den Anfall von Stornogebühren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwender von Reisebedingungen bei einem Internetportal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Einbeziehung von AGB anderer beteiligter Geschäftspartner in einen Reisevertrag
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevermittlers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Diverse Klauseln eines Reisevermittlers unwirksam
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins muss eine Nachfrist gesetzt werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Reisevermittlung über das Internet - Anordnung der Geltung der AGB des Reiseveranstalters
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11
Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40 …
39 Auf Nachfrage des Senats hat der Kläger bekräftigt, dass Streitgegenstand nicht die Frage sein soll, ob die Fälligkeitsregelung und die Anzahlungsverpflichtung in Ziffer 2.1 der AGB der Beklagten bereits deshalb unwirksam sind, weil sie möglicherweise bei kundenfeindlichster Auslegung so verstanden werden können, dass der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung auch dann innerhalb einer Woche die Anzahlung und 45 Tage vor Reisebeginn die Restzahlung zu leisten hat, wenn der Sicherungsschein nicht übersandt worden ist, da bei einem solchen Verständnis die Klausel gemäß §§ 651k Abs. 4 S. 1, 651m S. 1 BGB nichtig wäre (…vgl. hierzu LG Köln, Urt. v. 23.04.2009, 26 U 29/07, Rn. 29 f.; LG München, Urt. v. 15.01.2009, 12 O 13709/08, Rn. 100 ff.).