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   LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15   

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LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15 (https://dejure.org/2015,22077)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - 12 O 195/15 (https://dejure.org/2015,22077)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 12 O 195/15 (https://dejure.org/2015,22077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Einziehung einer Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschale kann unzulässig sein

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.11.2015)

    Drei Euro für eine Mahnung sind zu viel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag gegen Vodafone wegen erhöhter Mahn- und Rücklastschriftgebühren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Unabhängig davon, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Urteil vom 13.12.2014 (I-6 U 84/13) eine vergleichbare Formulierung gebilligt hat, umschreibt dieser Zusatz lediglich den Ausnahmefall einer vorrangigen Individualabrede, welche keiner AGB-rechtlichen Kontrolle unterliegt.

    Dies ist der Fall, wenn einer internen Anweisung einer Sparkasse an ihre Geschäftsstellen nach, den Kunden einheitliche Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung zu stellen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13, Rn. 36, juris).

    Zudem verstößt die streitgegenständliche Abrechnungspraxis der Antragsgegnerin, in dem sie die Entgelte in ihren Rechnungen erhebt auch gegen § 309 Nr. 5b BGB, weil den Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt wird, ohne ihnen den Nachweis eines geringeren Schadens vorzubehalten, wie es in der Preisliste Stand Juli 2015 für Rücklastschriftenpauschale/Mahnpaschale noch vorgesehen war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 53, juris; LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 39, juris).

    Soweit die Antragsgegnerin dem entgegen tritt, hat sie die Dringlichkeit zu widerlegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 60, juris).

    Die Dringlichkeit entfällt auch dann, wenn Verstöße desselben Verletzers zu lange toleriert worden sind, die zwar nicht mit dem begangenen identisch, ihm aber im Kern gleich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 64, juris).

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 10 U 24/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Mahnkostenpauschale

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Der Klauselverwender muss nachweisen, dass der vereinbarte Betrag seinem typischen Schadensumfang entspricht (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85, 86).

    Dies bedeutet nicht, dass die Antragsgegnerin ihre interne konkrete Preisgestaltung offen legen muss (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85, 86).

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche Kosten, die im Schadensfall auch erstattungsfähig sind (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85 zu Personalkosten; ebenso OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).

    In welcher Höhe eine Mahnkostenpauschale in AGB nach § 309 Nr. 5a BGB unwirksam sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles und den tatsächlich durchschnittlich anfallenden Kosten ab (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 10 U 24/13 -, Rn. 20, juris).

  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung (OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813) und der Literatur (MüKo/Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Nr. 5 Rz. 11; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 309 Rz. 26) darauf abgestellt wird, dass auf einen branchentypischen Durchschnittsschaden abzustellen sei, kann dem nicht gefolgt werden.

    Auch die Gegenmeinung konzediert, dass Pauschalierungsklauseln in AGB anderer Verwender grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der eigenen Pauschale sind (OLG Bandenburg, MMR 2012, 812, 813).

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche Kosten, die im Schadensfall auch erstattungsfähig sind (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85 zu Personalkosten; ebenso OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).

  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 2 O 173/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Der Antragsteller hat dagegen substantiiert vorgetragen, dass allenfalls im Falle einer Rücklastschrift regelmäßig nur Bankkosten in Höhe von 3,- EUR sowie Portokosten (0,62 EUR) und Materialaufwendungen von 0, 07 EUR anfallen dürften (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 05. September 2013 - 2 O 173/13 -, Rn. 36, juris).

    Personalkosten können regelmäßig nicht in eine Schadenspauschale eingerechnet werden, wenn sie auf die typische Angebotsstruktur des Geschädigten zu führen sind (LG Potsdam, Urteil vom 05. September 2013 - 2 O 173/13 -, Rn. 36; LG Berlin, Urteil vom 03. Dezember 2014 - 15 O 144/14 -, Rn. 36, juris).

  • LG Hamburg, 05.05.2015 - 312 O 40/14
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Auf Grund des Vortrages des Antragstellers, der Einlassung der Antragsgegnerin sowie der prozessualen Vorgeschichte ist davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin gegenüber Kunden, mit denen sie keine vertragliche Vereinbarung über die Inrechnungstellung entsprechender Pauschalen getroffen hat, systematisch Rücklastschrift- und Mahnkosten in Höhe von pauschal 5,- EUR bzw. 3,- EUR erhebt und damit gegen § 309 Nr. 5 a, b BGB verstößt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 40, juris).

    Zudem verstößt die streitgegenständliche Abrechnungspraxis der Antragsgegnerin, in dem sie die Entgelte in ihren Rechnungen erhebt auch gegen § 309 Nr. 5b BGB, weil den Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt wird, ohne ihnen den Nachweis eines geringeren Schadens vorzubehalten, wie es in der Preisliste Stand Juli 2015 für Rücklastschriftenpauschale/Mahnpaschale noch vorgesehen war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 53, juris; LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 39, juris).

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Die Beweislast bzw. die Darlegungslast für einen dem pauschalierten Betrag nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden trägt der Klauselverwender (BGH, Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 -, Rn. 22, juris; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl. § 309 Rn. 29).

    Aus diesen Gründen kommt es darauf an, dass der "vereinbarte Betrag dem typischen Schadensumfang" (BGH, Urteil vom 18. Februar 2015 - XII ZR 199/13 -, Rn. 22, juris) des Kauselverwenders entspricht.

  • LG Berlin, 05.12.2014 - 15 O 144/14
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Personalkosten können regelmäßig nicht in eine Schadenspauschale eingerechnet werden, wenn sie auf die typische Angebotsstruktur des Geschädigten zu führen sind (LG Potsdam, Urteil vom 05. September 2013 - 2 O 173/13 -, Rn. 36; LG Berlin, Urteil vom 03. Dezember 2014 - 15 O 144/14 -, Rn. 36, juris).
  • OLG München, 28.07.2011 - 29 U 634/11

    Unterlassung: Einbeziehung von Klauseln eines Stromversorgers zur Höhe einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    So können Mahnkosten lediglich in Höhe von 1, 20 EUR im Einzelfall gerechtfertigt sein (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - 29 U 634/11 -, Rn. 59, juris).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller mit der gerichtlichen Verfolgung eines gerügten Rechtsverstoßes längere Zeit zuwartet, obwohl er die den Verstoß begründenden Tatsachen und die Person des Verantwortlichen kennt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2010, 493; OLG Frankfurt, MZ 2007, 125).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
    Bei der Fassung eines Unterlassungsantrags sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2013, IV ZR 215/12, Rn. 18).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

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