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LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einräumung der Überschreitung des Kreditrahmens in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als reine Entgeltklausel
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
- OLG Düsseldorf, 16.07.2015 - 6 U 94/14
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 387/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Solche (Preis-)Nebenabreden werden durch § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht der AGB-Kontrolle entzogen (BGH, Urteil vom 07.06.2011 - Az.: XI ZR 388/10). - BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Er hat insbesondere auch die Wahl zwischen einer Pauschalgebühr oder Einzelpreisen oder einer Kombination beider Möglichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1997 - Az.: XI ZR 167/96). - BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91
Höhere Überziehungszinsen in AGB
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Geduldete Überziehungen bringen regelmäßig einen größeren Arbeitsaufwand und ein erhöhtes Ausfallrisiko mit sich und können das Kreditinstitut auch zur Inanspruchnahme teurerer Refinanzierungsmittel zwingen (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1992 - Az.: XI ZR 196/91).
- BGH, 24.09.1987 - III ZR 188/86
Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung liegt in der Regel vor, wenn der effektive Jahreszins den Marktzins um rund 100 % übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1987 - Az.: III ZR 188/86). - OLG Hamm, 21.09.2009 - 31 U 55/09
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Überziehungsbearbeitung in den …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Es handelt sich auch nicht deshalb um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, weil die Klausel an den erhöhten Mehraufwand durch die Überziehung oder an Tätigkeiten, die innerhalb des Limits ebenfalls durchzuführen wären, anknüpft (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2010 - Az.: 12 O 313/09; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2009 - Az.: 31 U 55/09). - LG Düsseldorf, 23.06.2010 - 12 O 313/09
Wirksamkeit von AGB-Klauseln einer Bank im Preis- und Leistungsverzeichnis für …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 O 71/13
Es handelt sich auch nicht deshalb um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, weil die Klausel an den erhöhten Mehraufwand durch die Überziehung oder an Tätigkeiten, die innerhalb des Limits ebenfalls durchzuführen wären, anknüpft (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2010 - Az.: 12 O 313/09; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2009 - Az.: 31 U 55/09).
- ArbG Herford, 17.06.2013 - 1 Ga 11/13
Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages - ; Untersagung von …
Der Beklagte verweist weiter auf die Beschlüsse des Landgerichts Bielefeld vom 28.05.2013, die im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem Aktenzeichen 12 O 71/13 ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss mit im Wesentlichen gleichen Anträgen gegen die I1 Pump & Systems GmbH erlassen hat und auf den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28.05.2013, das ebenfalls wegen besonderer Dringlichkeit gemäß § 937 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die B3 GmbH, Frau B2 S5, Herrn M2 B3 und Herrn W2 S9, erlassen hat (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ablichtungen beider Beschlüsse Anlage AST 1 Bl. 87 ff. und AST 2 Bl. 91 ff. d.A. verwiesen) und bestreitet auch vor diesem Hintergrund die Dringlichkeit der Sache.