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   LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18   

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https://dejure.org/2019,57838
LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18 (https://dejure.org/2019,57838)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.06.2019 - 12 O 75/18 (https://dejure.org/2019,57838)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 12 O 75/18 (https://dejure.org/2019,57838)
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Volltextveröffentlichung

  • autokaufrecht.info

    Stillschweigender Gewährleistungsausschluss bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16

    Neuwagenkaufvertrag: Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18
    Es folgt insofern der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe ( Urt . v. 04.12.2018 - 9 U 160/16, DAR 2019, 201, 202 f.).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19

    Rechte eines Kfz-Händlers bei Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG Brandenburg, 31.03.2020 - 3 U 105/19

    Gewährleistungsausschluss bei Inzahlunggeben eines Gebrauchtwagens

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Az. 12 O 75/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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