Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18 |
Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Stillschweigender Gewährleistungsausschluss bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18
- OLG Brandenburg, 31.03.2020 - 3 U 105/19
- OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
Neuwagenkaufvertrag: Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 28.06.2019 - 12 O 75/18
Es folgt insofern der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe ( Urt . v. 04.12.2018 - 9 U 160/16, DAR 2019, 201, 202 f.).
- OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 3 U 105/19
Rechte eines Kfz-Händlers bei Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Aktenzeichen 12 O 75/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Brandenburg, 31.03.2020 - 3 U 105/19
Gewährleistungsausschluss bei Inzahlunggeben eines Gebrauchtwagens
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28.06.2019, Az. 12 O 75/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.