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   OVG Niedersachsen, 01.02.2006 - 12 PA 408/05   

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https://dejure.org/2006,19142
OVG Niedersachsen, 01.02.2006 - 12 PA 408/05 (https://dejure.org/2006,19142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2006 - 12 PA 408/05 (https://dejure.org/2006,19142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 12 PA 408/05 (https://dejure.org/2006,19142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 RGebStV ; § 6 Abs. 1 S. 1 RGebStV ; § 6 Abs. 3 RGebStV
    Rundfunkgebührenbefreiung bei nicht geltend gemachtem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

  • archive.org

    RGebStV 6 I 1 Nr 2; RGebStV 6 III
    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei nicht geltend gemachtem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.; Grundsicherung; Härte; Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung

  • Judicialis

    RGebStV § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; RGebStV § 6 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenbefreiung bei nicht geltend gemachtem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07

    Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der

    auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 -, und Urteil vom 18.7.2006 - 12 LC 87/06 -, Juris; OVG S.-H., Beschluss vom 14.7.2006 - 2 O 26/06 - VG Ansbach, Urteil vom 7.9.2005 - AN 5 K 05.01617 -, Juris; VG Hannover, Urteil vom 28.3.2006 - 3 A 7138/05 -, Juris; VG Göttingen, Urteil vom 27.4.2006 - 2 A 552/05 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 10.10.2006 - 1 E 2037/05 -, Juris; VG Hamburg, Urteil vom 27.3.2007 - 10 K 4336/06 -, Juris.
  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 297/05

    Befreiung; Härtefall; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung; Sozialhilfe;

    So muss von den Personen, die sich auf ein Einkommen berufen, welches geringer sei als ihr sozialhilferechtlicher Bedarf, verlangt werden, dass sie sich im Wege der Selbsthilfe zunächst darum bemühen, staatliche Sozialleistungen, etwa ergänzende Leistungen nach § 23 SGB II oder § 37 SGB XII, zu erhalten (grundlegend die Kammer in ihrem Urteil vom 27.04.2006 - 2 A 552/05 - ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 01.02.2006 - 12 PA 408/05 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, Beschluss vom 09.11.2006 - 12 PA 336/06 -, Beschluss vom 19.01.2007 - 4 LA 129/07 -).

    Diese Rechtsansicht kommt auch in dem bereits zitierten Beschluss des Nds. OVG vom 01.02.2006 - 12 PA 408/05 - deutlich zum Ausdruck, in dem es heißt:.

  • VG Göttingen, 19.09.2006 - 2 A 524/05

    Härte, besondere; Rundfunkgebührenpflicht: Befreiung von der; Sozialleistungen:

    So muss von den Personen, die sich auf ein sozialhilfeähnliches geringes Einkommen berufen, verlangt werden, dass sie sich im Wege der Selbsthilfe zunächst darum bemühen, staatliche Sozialleistungen, etwa ergänzende Leistungen nach § 23 SGB II oder § 37 SGB XII, zu erhalten (grundlegend die Kammer in ihrem Urteil vom 27.4.2006 -2 A 552/05-; ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2006 -12 PA 408/05-, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).

    Die Folgen dieses Verzichts hat der Kläger dann auch rundfunkgebührenrechtlich zu tragen und kann sie nicht auf die Gemeinschaft der Rundfunkteilnehmer abwälzen, indem er sich hier auf eine besondere Härte im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV beruft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2006 -12 PA 408/05-, Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.2.2006 -2 A 393/05-).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06

    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II auf Befreiung von der

    Sämtliche Befreiungstatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV knüpfen an bestehende soziale Leistungen an, so dass insbesondere die bei der Befreiung wegen geringen Einkommens nach § 1 Abs. 7 und 8 der bis zum 31. März 2004 gültig gewesenen Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3. September 1992 (Nds. GVBl. S. 239) erforderlichen Berechnungen entfallen können (vgl. die Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Nds. Landtag, DS 15/1485, S. 36 f, so auch: 12. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 19.1.2006 - 12 PA 407/05 -, Beschlüsse vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 - und - 12 PA 419/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2007 - 4 LA 222/07

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Verstoß gegen den

    Nach der Regelungssystematik des § 6 RGebStV ist es nämlich ausgeschlossen, dass ein Rundfunkteilnehmer, der es - wie der Kläger - bewusst unterlässt, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV zu schaffen, d. h. Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen und in Anspruch zu nehmen, sich stattdessen eine Befreiung über die Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV sichert (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.1.2007, a.a.O.; Beschl. v. 23.03.2006 - 12 PA 58/06 - Beschl. v. 1.02.2006 - 12 PA 408/05 -).
  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 13/06

    Befreiung; Empfangsbereitschaft; geringes Einkommen; Haushaltsangehörige;

    Von diesen Personen muss verlangt werden, dass sie sich im Wege der Selbsthilfe zunächst darum bemühen, staatliche Sozialleistungen, etwa ergänzende Leistungen nach § 23 SGB II oder § 37 SGB XII, zu erhalten (ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2006 -12 PA 408/05-, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).
  • VG Göttingen, 27.04.2006 - 2 A 552/05

    Achter Rundfunkgebührenstaatsvertrag; Antrag; Antragstellung; Ausbildung;

    Von diesen Personen muss verlangt werden, dass sie sich im Wege der Selbsthilfe zunächst darum bemühen, staatliche Sozialleistungen, etwa ergänzende Leistungen nach § 23 SGB II oder § 37 SGB XII, zu erhalten (ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.2.2006 -12 PA 408/05-, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG).
  • VG Osnabrück, 24.01.2007 - 6 A 251/05

    Härtefall; Regelbefreiung; Rundfunk; Rundfunkgebühren; Rundfunkgebührenbefreiung

    In der Rechtsprechung wird schließlich erwogen, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV bei ALG II-Beziehern, die einen die monatliche Rundfunkgebühr nicht in vollem Umfang deckenden Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, eine besondere Härte im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV vorliegen kann (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 01.02.2006 - 12 PA 408/05 -).
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