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   BSG, 26.11.1970 - 12 RJ 368/68   

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BSG, 26.11.1970 - 12 RJ 368/68 (https://dejure.org/1970,2460)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1970 - 12 RJ 368/68 (https://dejure.org/1970,2460)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1970 - 12 RJ 368/68 (https://dejure.org/1970,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhöhte Witwenrente - Erziehungswitwenrente - Heimunterbringung der Waise - Erziehungsbeendigung - Wegfall der Rentenerhöhung

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67

    Witwenrente - Rentenerhöhung wegen Kindererziehung - Waisenberechtigtes Kind

    Auszug aus BSG, 26.11.1970 - 12 RJ 368/68
    keit nicht zugemutet werden soll (vgl° BSG 27, 139, 141)° Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung ist der Begriff der Erziehung im Rentenversicherungsrecht von Anfang an im tatsächlichen Sinn verstanden werden und hatfdabei stets eine weite Auslegung erfahren (vgl° RVA aaO und die Rechtsprechungsühersioht bei Bothe in DBV 1939, 165 ff)° Danach steht zwar eine räumliche Trennung von Mutter und Kind infolge auswärtiger Unterbringung der Weisen im allgemeinen einer Erziehung dureh diewWitwe nicht entgegeno Eine solche muß jedoch dann verneint werden, wenn die Witwe nicht mehr zur Erziehung beâ- ugt ist und des Kindes.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    In diesem umfassenden Sinne, der die Voraussetzungen der Erziehung grundsätzlich bereits als gegeben ansieht, wenn sich der Erziehende und das Kind in einem gemeinsamen Haushalt aufhalten (Dederer/Krusemark, DRV 1985, 524, 525), werden zunächst Eltern(teile) bestimmt, die durch die Erziehung von Kindern von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgehalten werden und deshalb im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung (vgl etwa BSG Urteil vom 26. November 1970, 12 RJ 368/68, BSGE 32, 117 = SozR RVO zu § 1268 Nr. 18) oder durch Begründung einer Pflichtversicherung für Erziehungszeiten (vgl BSG Urteil vom 28. Februar 1991 aaO) des Schutzes der Versichertengemeinschaft für bedürftig erachtet werden.
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Mit der Zahlung einer großen Witwen- oder Witwerrente für die Dauer der Kindererziehung werden Benachteiligungen derjenigen Witwen und Witwer vermieden, denen im Interesse der Kindererziehung eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird (BSG Urteile vom 30. August 1967 - 4 RJ 43/67 - BSGE 27, 139, 141 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO und vom 26. November 1970 - 12 RJ 368/68 - BSGE 32, 117, 118 = SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO).
  • LSG Bayern, 24.01.2007 - L 16 R 387/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung der sog. großen

    Sinn und Zweck der Gewährung einer großen Witwenrente wegen Erziehung eines Kindes war und ist unverändert, eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen Witwen zu vermeiden, denen im Interesse der Erziehung ihrer Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden soll (vgl. BSGE 27, 139, 141; 32, 117 f.).

    Der Begriff der Erziehung ist daher im Rentenversicherungsrecht von Anfang an im tatsächlichen Sinn verstanden und weit ausgelegt worden (siehe etwa BSGE 32, 117 f.).

    In seinen Grundzügen entspricht er dem im Familienrecht als Ausfluss des Personensorgerechts verwendeten Begriff der Erziehung (BSGE 27, 139 f.; 32, 117).

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    In Fällen, in denen keine häusliche Gemeinschaft zwischen Mutter und Kind besteht, kann eine "Erziehung" nur bejaht werden, wenn die Mutter durch konkrete Erziehungsmaßnahmen (einschließlich Einwirkung auf etwaige Betreuungspersonen) auf die Entwicklung des Kindes Einfluß genommen hat (vgl Finke, aaO, S 24; Kaltenbach/Maier aaO Anm B.1.3.; weitergehend Fichte, SGb 1987, 183, 185, der "Erziehung" bei Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft verneint; allgemein zum Begriff der Erziehung auch BSGE 32, 117, 118; BSG SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO; BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 32; BSG, Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RJ 58/78 - BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 69).
  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 76/83

    Abfindung einer Witwe - Witwenrente - Vollendung des 18. Lebensjahres -

    Auch in einem solchen Fall ist die erhöhte Witwenrente jedenfalls bis zum Schluß des Monats zu gewähren, in dem die Erziehung endet (vgl BSGE 32, 117, 119 : SozR Nr. 18 zu 5 1268 RVG).
  • BSG, 21.09.1983 - 4 RJ 83/82

    Unterhalt für ein volljähriges Kind - Berufsausbildung - Erziehung

    Wenn der Anspruch der Witwe auf die höhere Witwenrente mit der Volljährigkeit unmittelbar kraft Gesetzes wegfällt (BSGE 32, 117, 119 = SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO), so tritt nur das ein, was von vornherein feststand und worauf sich die Witwe deshalb einrichten konnte und mußte.
  • BSG, 29.03.1978 - 5 RJ 4/77

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Erziehung durch die frühere Ehefrau - Konkrete

    Die auswärtige internatsmäßige Unterbringung eines waisenrentenberechtigen Kindes zZt der Scheidung schließt dessen Erziehung durch die frühere Ehefrau iS von RVO § 1265 S 2 Nr. 2 nicht aus, wenn konkrete Erziehungsmaßnahmen der früheren Ehefrau vorliegen (Fortführung von BSG 30.08.1967 4 RJ 43/67 = SozR Nr. 9 zu § 1268 RVO und BSG 26.11.1970 12 RJ 368/68 = SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 R 41/14
    Zwar hat das BSG in seinem Urteil vom 26. November 1970 - 12 RJ 368/68 - (zitiert nach Juris) entschieden, dass eine Erziehung dann nicht mehr vorliegt, wenn das zu erziehende Kind auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts zur Fürsorgeerziehung in einem Heim untergebracht wird.
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