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   BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86   

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https://dejure.org/1987,4230
BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86 (https://dejure.org/1987,4230)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 12 RK 6/86 (https://dejure.org/1987,4230)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 (https://dejure.org/1987,4230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung - Verkehrsauffassung - Abgrenzung - Arbeitnehmerbegriff - Angestelltenbegriff - Kundendiensttechniker - Klärung der Gesamtumstände

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 60/76
    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 6/86
    Unter der Verkehrsanschauung ist die Ansicht der beteiligten Berufskreise und der interessierten Öffentlichkeit zu verstehen, wobei es auf den gesamten Geltungsbereich des AVG und der RVG ankommt (vgl BSGE 47, 106, 107/108).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht haben dieses Unterscheidungskriterium in ihrer Rechtsprechung jeweils auch angewandt (vgl. nur BAG, a.a.O., m.w.N.; BSG, Urt. v. 11.12.1987 - 12 RK 6/86 - juris Rn. 17 ff., m.w.N.).

    Zwar haben die Arbeits- und Sozialgerichte auf dieses Kriterium der überwiegend körperlichen oder geistigen Tätigkeit als maßgeblich ausschlaggebenden Gesichtspunkt nur zurückgegriffen, wenn eine Zuordnung nach gesetzlichen Regeln, insbesondere nach § 3 Abs. 1 AVG, und der Verkehrsauffassung der beteiligten Kreise, die insbesondere durch die Tarifpraxis geprägt wurde, nicht zum Erfolg führte (vgl. BAG, Urt. v. 24.07.1957, a.a.O.; BSG Urt. v. 11.12.1987, a.a.O.; Richardi, a.a.O., Rn. 13 f.).

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. September 1996 - 4 AZR 168/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 4; 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47 = AP BAT § 1 Nr. 1; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 13 Rn. 6) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter mangels einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 AVG § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.

    Für die Bildung der Verkehrsanschauung können zwar Tarifverträge herangezogen werden, wenn sie auf einer langdauernden beständigen Tarifpraxis beruhen und eine bundesweite Übereinstimmung erkennen lassen (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47 = AP BAT § 1 Nr. 1; BSG 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 AVG § 3 Nr. 6).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    aa) Zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter ist, da es keine umfassende gesetzliche Definition gibt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 60/76 - BSGE 47, 106; Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 6/82 - SozR 2400 § 3 Nr. 5; Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.

    (1) Zwar macht die Revision zu Recht geltend, daß für die Bildung der Verkehrsanschauung bundesweit geschlossene Tarifverträge von entscheidender Bedeutung sind, wenn sie auf einer langdauernden beständigen Tarifpraxis beruhen und eine bundesweite Übereinstimmung erkennen lassen (BSG Urteil vom 11. Dezember 1987, aaO).

    d) Da die Prüfung in der vierten Stufe zu einer Zuordnung des Klägers zur Gruppe der Angestellten führt, kann es darauf, daß er im Arbeitsvertrag als Arbeiter bezeichnet ist, nicht mehr ankommen (BSG Urteil vom 11. Dezember 1987, aaO).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 168/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2013 - 1 S 75/13

    Vereinbarkeit von LKreisO BW § 24 mit GG Art 137 Abs 1

    Mit der überkommenen Abgrenzung nach den Kriterien der körperlichen oder geistigen Prägung der Arbeit (vgl. nur BSG, Urt. v. 11.12.1987 - 12 RK 6/86 - juris) wollte der Gesetzgeber ersichtlich die nach herkömmlichen Kriterien vorgenommene Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf die begrenzte Ermächtigung des Art. 137 Abs. 1 GG, die Inkom-pabilitätsregelungen für Arbeiter nicht zulässt, nachzeichnen und hat hierfür in § 24 Abs. 1 Satz 2 LKrO auf das Kriterium der körperlichen Arbeit abgestellt (vgl. LT-Drucks. 14/4002, S. 49, 64).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 169/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 183/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 171/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 170/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 172/95

    Eingruppierung eines Fördermaschinisten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt zusammenfassend BAGE 74, 47, 51 = AP Nr. 1 zu § 1 BAT = NZA 1994, 39 [BAG 04.08.1993 - 4 AZR 515/92]) ist zur rentenversicherungsrechtlichen Einordnung eines Arbeitnehmers als Arbeiter oder Angestellter aus Mangel einer umfassenden gesetzlichen Definition entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 6/86 - SozR 2400 § 3 Nr. 6) eine mehrstufige Prüfung vorzunehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - L 3 RJ 25/02

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2006 - L 2 RI 191/03
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