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   BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88   

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https://dejure.org/1989,3786
BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,3786)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1989 - 12 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,3786)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 12 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,3786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigung - Feststellungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Selbst wenn der Zweck der Beschäftigung darin liegt, sich einen vorher nicht bestehenden oder günstigen Krankenversicherungsschutz zu verschaffen, steht das der Versicherungspflicht nicht entgegen, wenn die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 2727/08
    Die Stellung als Beschäftigter ist von derjenigen des (Mit-)Unternehmers (zur Abgrenzung arbeitnehmer- und unternehmerähnlich vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, 2 RU 22/91 in SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; zum freien Mitarbeiter ohne Unternehmensrisiko vgl. BSG, Urteil vom 07.12.1989, 12 RK 7/88 in SozR 2200 § 165 Nr. 98) und von der sog. - nicht versicherungspflichtigen - familienhaften Mithilfe abzugrenzen (BSG, Urteil vom 17.12.2002, B 7 AL 34/02 R in juris).

    Im Urteil vom 07.12.1998 (12 RK 7/88 in SozR 2200 § 165 Nr. 98) gab das Bundessozialgericht selbst für den Fall einer vollständigen Freistellung von einem Unternehmerrisiko zu bedenken, dass auch eine Tätigkeit als nicht versicherungspflichtiger "freier Mitarbeiter" häufig keinen Kapitaleinsatz erfordere.

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    Selbst wenn der Zweck der Beschäftigung darin liegt, sich einen vorher nicht bestehenden oder günstigen Krankenversicherungsschutz zu verschaffen, steht das der Versicherungspflicht nicht entgegen, wenn die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt sind (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06

    Sozialversicherungspflicht - Arbeitsvertrag zwischen Mutter und Sohn - familiäre

    Dabei gehen Zweifel, die auch nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten letztlich nicht ausgeräumt werden können, zu Lasten desjenigen, der sich auf Versicherungspflicht beruft; er trägt dafür die Feststellungslast (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989, 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Denn eine Bindung gemäß § 163 SGG setzt voraus, daß tatsächliche Feststellungen eindeutig getroffen worden sind, so daß sich auf sie eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Die Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen, zu denen auch die Ermittlung des Inhalts vertraglicher Verpflichtungen einschließlich des inneren Willens der Beteiligten gehört, setzt ausreichende klare und bestimmte Feststellungen voraus, auf die sich eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Denn die Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen setzt voraus, daß solche erkennbar getroffen worden sind und daß sie ausreichend klar und bestimmt sind, so daß sich auf sie eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1); an unklare oder widersprüchliche Feststellungen ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und § 1265 Nr. 89; BSGE 71, 256, 259 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2), auch wenn insoweit Revisionsrügen nicht erhoben worden sind (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

    Um dem Revisionsgericht, das an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils grundsätzlich gebunden ist (§ 163 SGG), eine Nachprüfung des Urteils zu erlauben, müssen die vom Vordergericht getroffenen Feststellungen ausreichend klar und bestimmt sein (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 114/08
    Insoweit ist anerkannt, dass auch unter Familienangehörigen eine abhängige Beschäftigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98).

    Für sie gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze zur Feststellung abhängiger Beschäftigung (persönliche Abhängigkeit, Eingliederung, Fremdbestimmtheit der Arbeit), allerdings mit der Maßgabe, dass, je enger die verwandtschaftliche Beziehung zum Arbeitgeber ist, eine besonders eingehende Prüfung zu erfolgen hat, um der Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98; Timme in: Hauck/Noftz, SGB III, 2010, § 25 Rn 40).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2014 - L 3 AL 53/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - mehrere geringfügige

    Zweifel, die nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten nicht auszuräumen seien, gingen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Versicherungspflicht berufe (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 7/88 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2011 - L 10 U 47/09

    Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2001 - L 1 AL 6/00

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei Pflege eines nahen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 4 AL 1340/05

    Abgrenzung zwischen abhängigem Beschäftigungsverhältnis und selbständiger

  • BSG, 31.01.1997 - 12 BK 37/96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen die Regeln über die

  • LSG Bayern, 23.03.2006 - L 9 AL 377/02

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Voraussetzungen für die Erfüllung der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 10 KR 58/07

    Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung zu selbständiger Tätigkeit bei

  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2012 - L 3 AL 1802/10
  • LSG Berlin, 31.03.2004 - L 9 KR 82/02

    Sozialversicherungspflichtigkeit einer Haushaltshilfe in einem Privathaushalt;

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