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   LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05   

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https://dejure.org/2005,8244
LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05 (https://dejure.org/2005,8244)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05 (https://dejure.org/2005,8244)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2005 - 12 Sa 1150/05 (https://dejure.org/2005,8244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG
    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Zusammenhang mit der Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzung der eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse; Darlegungspflichten eines Arbeitgebers ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 KSchG
    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1
    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung - Angebot geringerwertiger Teilzeitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.04.2004, 2 AZR 385/03, AP Nr. 74 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, z.V.v.), der die Kammer folgt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2003, LAGE Nr. 66 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) setzen die eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse voraus, dass das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entfallen ist.

    Auch wenn es für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs ankommt, ist, weil dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element inne wohnt, nicht ausgeschlossen, aus dem tatsächlichen Eintritt oder Nichteintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit, Plausibilität und Realisierbarkeit der Prognose zu ziehen gezogen werden können (BAG, Urteil vom 02.06.2005, a.a.O.).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Falls - wie vorliegend - die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden können, muss der Arbeitgeber darlegen, in welchem Umfang die fraglichen Arbeiten - hier die bisher von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten - zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand anfallen, d.h. der Arbeitgeber muss konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Neuaufstellung auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Arbeitskräfteüberhang entsteht (BAG, Urteil vom 17.06.1999, 2 AZR 522/98, AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 598/0, AP Nr. 123 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zur Neuverteilung von Aufgaben unter Abbau einer Hierarchieebene] Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, AP Nr. 4 zu § 284 ZPO [zu einem organisatorischen Konzept der Arbeitsverdichtung und des Wegfalls einzelner Tätigkeiten]).

    Dieser Vortrag ist nicht nur unsubstantiiert, sondern steht überdies in Widerspruch zu dem Vorbringen, dass die Mitarbeiterin S. sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befunden habe, welches zum 31.05.2005 geendet habe (Bl. 26/28) (vgl. - zu widersprüchlichem Vorbringen der darlegungsbelasteten Partei - BAG, Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, AP Nr. 4 zu § 284 ZPO).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Des weiteren ist nach der höchstrichterlichen Judikatur (BAG, Urteil vom 21.04.2005, 2 AZR 132/04, EzA-SD 2005, Nr. 22, 9 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 21.04.2005, 2 AZR 244/04, EzA-SD 2005, Nr. 20, 6 = AP Nr. 80 zu § 2 KSchG 1969 = DB 2005, 2250) eine ordentliche Beendigungskündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Des weiteren ist nach der höchstrichterlichen Judikatur (BAG, Urteil vom 21.04.2005, 2 AZR 132/04, EzA-SD 2005, Nr. 22, 9 = AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 21.04.2005, 2 AZR 244/04, EzA-SD 2005, Nr. 20, 6 = AP Nr. 80 zu § 2 KSchG 1969 = DB 2005, 2250) eine ordentliche Beendigungskündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Insoweit würde es darauf ankommen, ob die von der Beklagten herausgestellte berufliche Qualifikation des Mitarbeiters W. ein (von der Klägerin nicht erfülltes) "Anforderungsprofil" impliziert und ob nach der bisherigen betrieblichen Tätigkeit die Klägerin über die für die Leitung der Abteilung Museumsausstellung erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht verfügt (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 326/03, AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Falls - wie vorliegend - die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden können, muss der Arbeitgeber darlegen, in welchem Umfang die fraglichen Arbeiten - hier die bisher von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten - zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand anfallen, d.h. der Arbeitgeber muss konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Neuaufstellung auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Arbeitskräfteüberhang entsteht (BAG, Urteil vom 17.06.1999, 2 AZR 522/98, AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. BAG, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 598/0, AP Nr. 123 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung [zur Neuverteilung von Aufgaben unter Abbau einer Hierarchieebene] Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 589/01, AP Nr. 4 zu § 284 ZPO [zu einem organisatorischen Konzept der Arbeitsverdichtung und des Wegfalls einzelner Tätigkeiten]).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.04.2004, 2 AZR 385/03, AP Nr. 74 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 480/04, z.V.v.), der die Kammer folgt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2003, LAGE Nr. 66 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) setzen die eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse voraus, dass das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entfallen ist.
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Hingegen reicht nicht aus, wenn die Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs nach "intuitiv gegriffenen" Größen erfolgt (BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG, Urteil vom 15.07.2004, 2 AZR 376/03, AP Nr. 68 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 245/15

    Betriebsbedingte Kündigung

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2013, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 5 Sa 46/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2013, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14

    Betriebsbedingte Kündigung - betriebliches Erfordernis - Darlegungslast -

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2013, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseldorf 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß DWL/Dörner, Handbuch des Arbeitsrechts 16. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2016 - 3 Sa 43/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Prämienzahlung

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 13. Aufl. 2016, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 320/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Verdachtskündigung - Darlegungslast

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2014, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseldorf 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß DWL/Dörner, Handbuch des Arbeitsrechts 16. Aufl. 2022, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2013 - 5 Sa 247/13

    Teilbetriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung -

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2014, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2013 - 5 Sa 187/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast

    Grundsätzlich muss dann der Kündigungsgrund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - vorliegen (LAG Düsseld. 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05, EzA-SD 1/06 S. 8 LS; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 11. Aufl. 2013, Kap. 4 Rn. 2523 ff.).
  • LAG Köln, 20.06.2023 - 4 Sa 20/23

    Betriebsbedingte Kündigung; Vorrang der Änderungskündigung; freier Arbeitsplatz

    Macht der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung dem Arbeitnehmer das Angebot, den Vertrag der noch bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzupassen, und lehnt der Arbeitnehmer dieses Angebot ab, so ist der Arbeitgeber regelmäßig nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet, trotzdem eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG vom 21.04.2005, 2 AZR 132/04; LAG Köln vom 05.11.1998, 10 Sa 144/98; LAG Düsseldorf vom 16.11.2005, 12 Sa 1150/05; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.10.2014, 4 Sa 335/13; LAG Hessen vom 16.04.2014, 12 Sa 389/13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2017 - 3 Sa 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Leitender Angestellter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - organisatorisches

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2012 - 5 Sa 116/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Fremdvergabe von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 323/17

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Rückgang des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2016 - 3 Sa 299/16

    Betriebsbedingte Kündigung

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