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   LAG Köln, 21.03.1997 - 12 Sa 1384/96   

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https://dejure.org/1997,8808
LAG Köln, 21.03.1997 - 12 Sa 1384/96 (https://dejure.org/1997,8808)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.03.1997 - 12 Sa 1384/96 (https://dejure.org/1997,8808)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. März 1997 - 12 Sa 1384/96 (https://dejure.org/1997,8808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer ohne Mitwirkung des Personalrates festgelegten Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Umfang der Beteiligung des Personarates an der Befristung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.1997 - 12 Sa 1384/96
    Schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer unter Verletzung dieses Mitbestimmungsrechtes einen befristeten Arbeitsvertrag, so ist die vereinbarte Befristung unwirksam, während der Arbeitsvertrag selbst - als unbefristeter - wirksam bleibt (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW).

    Sollten sich Änderungen, hinsichtlich der Dauer der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, ergeben, bedurfte es einer erneuten Beteiligung des Personalrates (BAG, Urteil vom 13.04.1994 - 7 AZR 651/93 - aaO.).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.1997 - 12 Sa 1384/96
    Sie stellt, für die Arbeitgeberin erkennbar, eine ordnungsgemäße Ausübung des Mitbestimmungsrechts nicht dar (vgl. zum BetrVG BAG, Beschluß vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 - AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG ).
  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. März 1997 - 12 Sa 1384/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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