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   LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05   

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https://dejure.org/2006,25567
LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05 (https://dejure.org/2006,25567)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.01.2006 - 12 Sa 915/05 (https://dejure.org/2006,25567)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 12 Sa 915/05 (https://dejure.org/2006,25567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt in Betracht im Falle des Entstehens einer erheblichen Mehrbelastung durch Änderungen des Sozialversicherungsrechtes; Rechtfertigung des Eingriffs in die Dynamisierung des Ruhegehaltes mit dem ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    Die Rechtsprechung wendet diese Grundsätze auch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an, insbesondere wenn sich die Rechtslage wesentlich und in unvorhersehbarer Weise geändert hat (BAG Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/03 - AP-Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP-Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Mehrbelastung von 61, 3 % als grundlegende und krasse Überschreitung des ursprünglichen Dotierungsrahmens eingestuft (BAG Beschluss vom 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP-Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04

    Anpassung einer Versorgungszusagen bei Störung der Geschäftsgrundlage durch

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    Die Kammer hält deshalb an ihrer im Urteil vom 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04 - vertretenen Ansicht fest, dass eine Steigerung von mindestens 50 % vorliegen muss.
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 215/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    d) Wesentlich erscheint der erkennenden Kammer in diesem Zusammenhang der im vorliegenden Fall gegebene Umstand, auf den bereits die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 18.10.2005 - 9 Sa 215/05 - hingewiesen hat, nämlich dass ausweislich der eigenen Berechnung der Beklagten der prozentuale Anteil der Betriebsrente an der Gesamtversorgung im Zeitraum 1976 bis 2003 gesunken ist, habe nämlich der Anteil im Ausgangsjahr noch 28 % betragen, so betrage er bei Rentenbeginn im Jahre 1998 nur noch 18, 8 % und im Jahre 2003 auch nur 20, 57 % (Seite 14).
  • LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04

    Gesamtversorgung; Eingriff in die Anpassungsdynamik; Wegfall der

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    Hier ist der Wert von 50 % auch nach dem Gutachten Dr. Dr. H vom 15.12.2004 nicht erreicht, so dass es eines Eingehens auf dieses Gutachten nicht bedarf, wie dies die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - für richtig gehalten hat.
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    a) Gesamtversorgungssysteme können dazu dienen, die Erhaltung eines bestimmten Lebensstandards zu sichern (vgl. BAG Urteil vom 28.07.1998 - 3 AZR 100/98 - AP-Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Überversorgung).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05
    b) Nach in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht kommt allerdings eine zur Anpassung der Versorgungszusage führende Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich durch Änderungen des Sozialversicherungsrechtes "die Rechtslage in grundlegender Weise geändert hat und die dadurch verursachte Mehrbelastung sehr erheblich ist" (BAG Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - AP-Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 392/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Januar 2006 - 12 Sa 915/05 - wird zurückgewiesen.
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