Rechtsprechung
LG Bayreuth, 21.11.2008 - 12 T 76/08 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 24.10.2007 - 12 T 68/07
- AG Bayreuth, 31.10.2008 - 3 C 208/07
- LG Bayreuth, 21.11.2008 - 12 T 76/08
- BGH, 19.03.2009 - III ZB 93/08
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.03.2009 - III ZB 93/08
Zulässigkeit einer Beschwerde an den BGH im Erinnerungsverfahren gegen einen …
Die in der Eingabe des Klägers vom 18. November 2008 zu sehende Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Bayreuth vom 21. November 2008 - 12 T 76/08 - wird als unzulässig verworfen, weil eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof im Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz nicht stattfindet (§ 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).