Rechtsprechung
LAG Köln, 20.10.1997 - 12 Ta 263/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Berechnung des Gegenstandswertes im Verfahren auf Auflösung des Betriebsrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 8 Abs. 2
Gegenstandswert, nicht vermögensrechtliche Streitigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 05.08.1997 - 20 BV 4/97
- LAG Köln, 20.10.1997 - 12 Ta 263/97
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 275
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91
Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wert der anwaltlichen Tätigkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 3 Ta 79/95
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 11.04.1988 - 2 Ta 75/87
Festsetzung des Wertes einer anwaltlichen Tätigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 14.11.1974 - 8 TaBV 41/74
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
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- LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2005 - 11 Ta 40/05
Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei Auflösung des Betriebsrats
Zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass es sich bei dem Hauptantrag um einen nichtvermögensrechtlichen Gegenstand i.S.v. § 23 Abs. 3 RVG handelt (so auch LAG Köln Beschl. vom 20.10.1997 - 12 Ta 263/97 -, NZA-RR 1998, 275, LAG Hamm Beschl. vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/03 -, BB 1994, 291; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - Anfechtung einer Betriebsratswahl).Das LAG Köln geht in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (- 12 Ta 263/97 -, aaO.) davon aus, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um 1/4 erhöht.
- LAG Köln, 19.05.2004 - 10 Ta 79/04
Streitwert, Beschlussverfahren, Wahlanfechtung
Das LAG Köln hat in seinem Beschluss vom 20.10.1997 (NZA-RR 1998, 275) ausgehend vom Hilfswert diesen um jeweils 1/4 für jedes weitere Betriebsratsmitglied erhöht. - LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05
Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer …
Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, Beschluss vom 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275).
- LAG Köln, 07.02.2008 - 11 Ta 389/07
Gegenstandswert; Anfechtung Wahl Konzernschwerbehindertenvertretung
Das LAG Köln hat in seinem Beschluss vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97 - NZARR 1998, 275) ausgehend vom Hilfswert diesen um jeweils 1/4 für jedes weitere Betriebsratsmitglied erhöht. - LAG Hamm, 02.02.2009 - 10 Ta 801/08
Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanträge des Betriebsrats; …
Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275). - LAG Sachsen, 18.12.2006 - 4 Ta 232/06
Gegenstandswert
Während das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97, NZA-RR 1998, 275) davon ausgeht, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um ein Viertel erhöht, vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen, der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und vom 15.06.2005 - 11 Ta 40/05 - unter Hinweis auf LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), der die Beschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 25.08.2006 - 4 Ta 110/06 -) folgt, bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig einen Streitwert in Höhe des 1, 5-fachen des Regelwerts gerechtfertigt. - LAG Sachsen, 24.01.2007 - 4 Ta 269/06
Gegenstandswert für Wahlanfechtung bei dreizehnköpfigem Betriebsrat
Das LAG Köln geht in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (- 12 Ta 263/97 -, NZA - RR 1998, 275) davon aus, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um 1/4 erhöht. - LAG Köln, 20.01.2003 - 2 Ta 1/03
Streitwert, Beschwerde, Wahlanfechtung, Betriebsbegriff, Ermessen
In welchem Umfang die Größe des Betriebsrats jedoch für die Anhebung des Hilfswerts ausschlaggebend ist, ist in Rechtssprechung und Literatur umstritten und wird unterschiedlich beurteilt (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 22.10.1997 - 12 Ta 263/97 - NZA AR 1968, S. 275 m. w. N.; LAG Schleswig-Hostein, Beschluss vom 12.09.2002 - 4 TaBV 3/02 -).