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   LAG Niedersachsen, 02.02.2007 - 12 Ta 621/06   

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https://dejure.org/2007,44312
LAG Niedersachsen, 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 (https://dejure.org/2007,44312)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 (https://dejure.org/2007,44312)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 12 Ta 621/06 (https://dejure.org/2007,44312)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Titel ergibt (Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; aA LAG Niedersachsen 2. Februar 2007 - 12 Ta 621/06 - zu II 2 c der Gründe, AE 2008, 71) oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 6 Ta 238/09

    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs - Bestimmtheit des Titels

    Gemäß Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 - sei Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung, dass entweder zwischen den Parteien unstreitig sei, zu welchen Arbeitsbedingungen die Weiterbeschäftigung erfolgen solle, oder aber die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Tenor oder zumindest im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils angegeben seien.

    Insoweit ist auch die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 - nicht geeignet, zu einer anderen Bewertung zu gelangen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Ta 201/09

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

    Voraussetzung für jede Zwangsvollstreckung ist deshalb, dass entweder zwischen den Parteien unstreitig ist, zu welchen Arbeitsbedingungen die Weiterbeschäftigung erfolgen soll, oder aber die wesentlichen Arbeitsbedingungen im Tenor oder zumindest im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen des Urteils angegeben sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.11.2005 - 11 Ta 195/05 - LAG Niedersachsen, Beschl. v. 02.02.2007 - 12 Ta 621/06 -, BAG Beschl. v. 15.04.2009, 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917 ff.).
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