Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2013 - 12 U 103/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65471
OLG Hamm, 20.09.2013 - 12 U 103/12 (https://dejure.org/2013,65471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2013 - 12 U 103/12 (https://dejure.org/2013,65471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2013 - 12 U 103/12 (https://dejure.org/2013,65471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Gerichts zur Begründung von Forderungen und verspäteten Anträgen; Zulässigkeit einer Aufrechnung des Architektenhonoras wegen Schäden am Bauwerk durch einen Fehler in der Bauaufsicht; Schadensersatzanspruch wegen eines Bauleitungsfehlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt führt kein Bautagebuch: Kann das Honorar gemindert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Und wieder einmal: Das fehlende Bautagebuch als Mangel?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Fehlendes Bautagebuch des Architekten - Minderung?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Minderung bei fehlendem Bautagebuch

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Bautagebuch fehlt: Kann das Honorar immer gemindert werden?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Minderung bei fehlendem Bautagebuch?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Und wieder einmal: Das fehlende Bautagebuch als Mangel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt führt kein Bautagebuch: Kann das Honorar gemindert werden? (IBR 2016, 21)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 166/11

    Neues Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz: Beeinflussung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2013 - 12 U 103/12
    Denn konkretisierendes Vorbringen ist neu i. S. d. § 531 Abs. 2 ZPO, wenn es einen sehr allgemein gehaltenen erstinstanzlichen Vortrag konkretisiert oder erstmals substantiiert, nicht jedoch wenn ein bereits schlüssiges erstinstanzliches Vorbringen lediglich konkretisiert, verdeutlicht bzw. erläutert wird (BGH NJW-RR 2012, 341, Tz. 15; Musielak/Ball, a. a. O., § 531 Rn. 15).
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