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   OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03   

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https://dejure.org/2004,27714
OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03 (https://dejure.org/2004,27714)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2004 - 12 U 1094/03 (https://dejure.org/2004,27714)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2004 - 12 U 1094/03 (https://dejure.org/2004,27714)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03
    Zur Frage der Harmlosigkeitsgrenze habe das Landgericht die von ihr zitierte Entscheidung BGH NJW 2003, 1116 ff. unter Verletzung ihres Anspruch auf Gehör vor Gericht übergangen.

    Insoweit hat das Landgericht nicht in einem entscheidungserheblichen Punkt den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu ihrem Zitat des Urteils des BGH vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - (VersR 2003, 474 ff. mit Anm. Jaeger) verletzt, was im Rechtsmittelverfahren zu korrigieren wäre (vgl. BVerfGE 107, 395, 416).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, weil es zuvörderst um Tatsachenfragen geht, der haftungsrechtliche Prüfungsmaßstab bei HWS-Distorsionen durch BGH VersR 2003, 474 ff. geklärt und eine Divergenz der vorliegenden Entscheidung zu dieser oder anderen höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Entscheidungen nicht ersichtlich ist.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03
    Insoweit hat das Landgericht nicht in einem entscheidungserheblichen Punkt den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu ihrem Zitat des Urteils des BGH vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - (VersR 2003, 474 ff. mit Anm. Jaeger) verletzt, was im Rechtsmittelverfahren zu korrigieren wäre (vgl. BVerfGE 107, 395, 416).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03
    Die Frage nach dem Umfang des eingetretenen Schadens ist eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, wenn eine unfallbedingte Primärverletzung feststeht (BGH Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2004 - 12 U 1094/03
    Ein dahin gehender gesicherter medizinischer Erfahrungssatz besteht auch nicht (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 2004 - 12 U 924/03).
  • OLG Koblenz, 07.11.2005 - 12 U 1240/04

    Zur Mithaftung eines Autofahrers, der an einem liegen gebliebenen Fahrzeug

    Eine größere Latenzzeit zwischen der möglichen Einwirkung auf den Körper und der Geltendmachung eines pathologischen Befundes würde gegen das Vorliegen einer unfallbedingten Störung im Sinne eines HWS-Schleudertraumas sprechen (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2004 - 12 U 1094/03).
  • OLG Koblenz, 10.09.2018 - 12 U 1245/17

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Anforderungen an

    Es besteht zwar kein biomedizinischer Erfahrungssatz des Inhalts, dass es eine feststehende "Harmosigkeitsgrenze" der unfallbedingten Geschwindigkeitsänderung gibt, die den Eintritt von Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule ausschließt (so bereits Urteil des Senats vom 27. September 2004 - 12 U 1094/03 - juris, ständige Rechtsprechung des Senats).
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