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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07   

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OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07 (https://dejure.org/2007,6910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.07.2007 - 12 U 21/07 (https://dejure.org/2007,6910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 12 U 21/07 (https://dejure.org/2007,6910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für den Betrieb "Montage, Reparatur und Transport von Maschinen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Deckungsschutzes aus dem Versicherungsvertrag wegen einer Haftpflichtforderung; Auslegung der Versicherungsschutzbedingungen in einer Betriebshaftpflicht

  • Judicialis

    AHB § 4 I 6 b; ; Mustertarif 2000 Ziffer 7.6.3.3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 b
    Gewerbliche und berufliche Tätigkeiten umfassen die in der Betriebsbeschreibung im Versicherungsschein bezeichneten Arbeiten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 4 I 6 b
    Zur Auslegung von Tätigkeitsklauseln einer Betriebshaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 184/83

    Geltung der Neupreisregelung für Kleinbusse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung ist nicht maßgeblich, was sich der Verfasser der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte (BGH VersR 1986, 177, 178).
  • OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 118/06

    Zur Reichweite des Versicherungsschutzes eines Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Eine Klausel, die unter dem Begriff "Deckungserweiterung" (Ziffer 3.1 bis 3.26) Ausschlüsse bzw Deckungseinschränkungen (die ausdrücklich in Ziffer 4.1 bis 4.19) geregelt sind) verbirgt, wäre zudem wegen Intransparenz unwirksam (OLG Hamm VersR 2007, 980).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGH NJW-RR 2000, 1341).
  • AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGH NJW-RR 2000, 1341).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2003, 454).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
    Vielmehr sind - nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Köln, 16.02.2010 - 9 U 127/09

    Ablehnung von Ansprüchen gegen eine Haftpflichtversicherung

    Schließlich besteht auch keine Divergenz zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 19.07.2007 - 12 U 21/07 - (VersR 2007, 1551 = r+s 2007, 455).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 12 U 6/09

    Wohngebäudeversicherung: Nachfrageobliegenheit des Direktversicherers;

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGZ 84, 268; BGH VersR 2003, 454; Senat VersR 2007, 1551).
  • OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09

    Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für

    Entscheidend ist, ob der Geschädigte das unmittelbare Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH VersR 2009, 107 unter 2. b, c) und zwar wegen Mangelhaftigkeit der Sache oder der Arbeit selbst, nicht dagegen, wenn dadurch erst ein weiterer Schaden verursacht wird (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1551, 1552).
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   OLG Stuttgart, 04.09.2007 - 12 U 21/07   

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OLG Stuttgart, 04.09.2007 - 12 U 21/07 (https://dejure.org/2007,41760)
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. September 2007 - 12 U 21/07 (https://dejure.org/2007,41760)
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